Gewalt gegen Frauen*

Wie ist das Ausmaß von Gewalt gegen Frauen* und Mädchen*?

Die Vereinten Nationen gehen davon aus, dass weltweit bis zu 70 Prozent aller Frauen* mindestens einmal im Laufe ihres Lebens Opfer physischer, psychischer oder sexueller Gewalt wie bspw. in Form von Frauenhandel, Zwangsprostitution, Vergewaltigung oder Genitalverstümmelung werden. Vor allem in Kriegs- und Krisengebieten erfahren Frauen* und Mädchen* Gewalt und Missbrauch.

Aber auch in der EU sind Frauen* und Mädchen* von Gewalt betroffen. Eine Veröffentlichung der EU-Grundrechteagentur FRA über Gewalt an Frauen* zeigt, dass das Ausmaß von Gewalt gegen Frauen* in der Europäischen Union wesentlich größer ist als bislang angenommen: jede dritte Frau* in der EU hat seit dem Alter von 15 Jahren eine Form des körperlichen und/oder sexuellen Übergriffs erlebt. Insgesamt hat jede zehnte Frau* seit ihrem 15. Lebensjahr irgendeine Form der sexuellen Gewalt erfahren [1].

Auch in Deutschland ist Gewalt gegen Frauen* weit verbreitet. Fast jeden 3. Tag wird in Deutschland eine Frau* ermordet. Jede vierte Frau* wird mindestens einmal im Leben Opfer von körperlicher oder sexualisierter Gewalt. Es gibt etwa 600 versuchte Tötungen von Frauen* und Mädchen* pro Jahr [2]. Zu den Formen der häuslichen Gewalt zählen dabei nicht nur körperliche Übergriffe, sondern auch psychische Gewalt wie Drohungen oder Demütigungen. Die Zahl der Betroffenen lässt sich nur schwer bestimmen, da die Opfer oft emotional an die Täter gebunden sind und häusliche Gewalt oder sexueller Missbrauch so nur selten angezeigt werden. Eine Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus dem Jahr 2004 gibt bspw. an, dass in 85,7 Prozent der Fälle sexualisierter Gewalt die Polizei gar nicht erst eingeschaltet wird [3].

Im Jahr 2021 wurden laut einer kriminalistischen Auswertung des BKA insgesamt 143.016 Personen durch ihre (Ex-)Partner(*innen) Opfer von Mord, Totschlag, Körperverletzung, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Bedrohung, Stalking, Freiheitsberaubung, Zuhälterei oder Zwangsprostitution – davon waren ca. 80 Prozent der Opfer Frauen* [14]. Das entspricht im Vergleich zu 2015 einer Zunahme von knapp 10 Prozent [2]. Die Tatverdächtigen waren zu knapp 80 Prozent männlich [14]. Mehr als einmal pro Stunde wird statistisch gesehen somit eine Frau* durch ihren Partner gefährlich körperlich verletzt [5]. Bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Partnerschaften sind die Opfer zu über 96% weiblich, bei Stalking und Bedrohung in der Partnerschaft sind es 77% [14]. Bei sexualisierter Gewalt gegen Frauen* sind 99 Prozent der Täter männlich, bei sexualisierter Gewalt gegen Mädchen* und Jungen* sind es 80 bis 90 Prozent [6].

Frauen* mit Behinderungen/Beeinträchtigungen sind besonders von Gewalt in jeglicher Form betroffen. So erfahren fast 50 Prozent der Frauen* mit Behinderung sexuelle Gewalt in ihrer Kindheit, Jugend oder im Erwachsenenalter. Neben der direkten personalen Gewalt gegen Frauen* mit Behinderung sind sie außerdem vielfältigen Formen von Diskriminierung und struktureller Gewalt ausgesetzt [7].

Der ökonomische Schaden der Gewalt an Frauen* wird in Deutschland auf 3,8 Milliarden Euro jährlich beziffert [2].

Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt ist nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei eine noch immer weitgehend unterschätzte Straftat im Alltag. Beziehungsgewalt stellt die Hauptursache für den Tod oder für Gesundheitsschäden bei Frauen* zwischen 16 und 44 Jahren dar. Damit führt häusliche Gewalt noch vor Krebserkrankungen oder Verkehrsunfällen zu Gesundheitsschäden bei Frauen*.

Umstritten ist bei Studien zur Ermittlung häuslicher Gewalt, welche Handlungen als Gewalt eingestuft werden. So reicht das Spektrum von verbalen Bedrohungen und Schubsen bis hin zu Schlägen und Gewaltanwendungen mit Waffen. Auch das gesamte Spektrum psychischer Misshandlungen wird erst sehr zögerlich gesellschaftlich wahrgenommen und als Gewaltform akzeptiert. Hier fällt es selbst Betroffenen oft lange Zeit schwer, diese Form der Gewalt als solche anzuerkennen [6].

Sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt umfasst sexuelle Handlungen, die gegen den Willen einer Person durchgeführt werden. Sexualisierte Gewalt umfasst alltägliche Praktiken wie unangemessenes Anmachen oder Belästigungen und reicht bis zu aufgedrängten Berührungen und (versuchten) Vergewaltigungen [8].

Bei Vergewaltigungen, sexuellen Übergriffen und sexueller Nötigung in Partnerschaften waren die Opfer 2021 zu 96 Prozent weiblich [14]. Jede vierte bis fünfte Frau* in Deutschland war in ihrer Kindheit von sexualisierter Gewalt betroffen; 34 Prozent der Frauen* haben seit dem 16. Lebensjahr sexualisierte Gewalt in Form von erzwungenen oder ungewollten sexuellen Handlungen sowie schwere sexuelle Belästigung erlebt. 6 Prozent der deutschen Frauen* sind im Erwachsenenalter mindestens einmal vergewaltigt worden, 4 Prozent haben mindestens eine versuchte Vergewaltigung erlebt. Fast 60 Prozent der Frauen* in Deutschland wurden schon mindestens einmal sexuell belästigt [6].

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass gerade bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung eine hohe Dunkelziffer besteht, d.h. das reale Ausmaß sexualisierter Gewalt in Deutschland wird statistisch nicht sichtbar [6]. Nur rund ein Sechstel der Betroffenen in Deutschland erstattet Anzeige. Zu groß ist die Scheu vor einem Gerichtsverfahren und vor den Folgen, die ein Bekanntwerden der Straftat haben kann. Die Chance, dass die Täter*innen auch gefasst und verurteilt werden, ist zudem sehr gering [9].

Hinzu kommt, dass der überwiegende Anteil an sexualisierten Straftaten von Tätern aus dem unmittelbaren Umfeld der Betroffenen verübt wird. Bei etwa der Hälfte der Täter handelt es sich um (Ex-)Partner oder Geliebte. Entgegen der allgemeinen Wahrnehmung handelt es sich bei lediglich 15 Prozent um Fremdtäter, d.h. der überwiegende Teil sexualisierter Gewalt findet in der eigenen Wohnung statt [6].

2016 wurde das deutsche Sexualstrafrecht grundlegend reformiert. Das neue Sexualstrafrecht schafft damit einen Grundtatbestand, wonach sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person ohne weitere Voraussetzungen strafbar sind. Das Ausnutzen einer schutzlosen Lage, Drohung, Überraschung, gemeinschaftliches Handeln oder Gewalt führen zu einer Strafschärfung. Damit werden die Anforderungen der Istanbul-Konvention umgesetzt. Allerdings gibt es in den juristischen Berufen und in der medialen Öfentlichkeit starke Widerstände gegen die Reform. Es bleibt daher abzuwarten, wie sich die Reform in der Praxis auswirken wird [15].

Was sind gesellschaftliche Vorstellungen zu sexualisierter Gewalt?

Hinsichtlich sexualisierter Gewalt sind verzerrte Vorstellungen weit verbreitet und gesellschaftlich verwurzelte Mythen dienen dazu diese Gewaltform gegen Frauen* zu leugnen oder zu verharmlosen. Zu diesen Mythen gehört bspw. die Vorstellung eine Frau*, die Minirock trägt, fordere eine Vergewaltigung geradezu heraus und sei somit selbst dafür verantwortlich.

Ebenso mächtig ist immer noch der Mythos der „falschen Beschuldigung“ gegen Männer* als Täter sexualisierter Gewalt. Statt den Anschuldigungen zunächst Glauben zu schenken, ist der gesellschaftliche Reflex oft der sofort Gründe und Motive zu bemühen, warum diese falsch sein könnten. Dabei ist die Angst vor der Falschbeschuldigung irrational. Solche Fälle sind so selten, dass sie es nicht rechtfertigen, dass beinahe jede Frau*, die mit dem Vorwurf der Vergewaltigung an die Öffentlichkeit geht, mit ihnen konfrontiert wird. Der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe setzt den Anteil der Falschbeschuldigungen in Deutschland bei drei Prozent an und beruft sich auf eine europaweite Studie zur Strafverfolgung von Vergewaltigung [10].

Ein weiterer momentan häufig bedienter Mythos ist der des „sexuell übergriffigen Fremden“, bei denen geflüchtete Menschen/Männer* als gefährlich konstruiert werden. Vor allem Neonazis und Rechtspopulist*innen bedienen und schüren dieses Bild. Ihnen geht es jedoch nicht um eine Auseinandersetzung mit legitimen Ängsten von Mädchen* und Frauen* vor Übergriffen durch andere Menschen, sondern sie instrumentalisieren diese Ängste. Ihnen geht es nicht um den Schutz der Opfer oder Betroffenen oder um das Verarbeiten erlebter Gewalt. Sie verfolgen vielmehr das Ziel mit Angst- und Stimmungsmache Zustimmung zu ihrer menschenverachtenden Ideologie zu erlangen [8]. Der „fremde Täter“, der am unbekannten Ort eine Frau* überfällt, ist statistisch gesehen eher die Ausnahme [6/8].

Was sind Femizide?

Femizid bezeichnet die Ermordung von Frauen* auf Grund ihres Geschlechts. 2018 wurden in Deutschland 122 Frauen* durch ihren Ehemann, Lebensgefährten oder ehemaligen Partner getötet [2]. Im Gegensatz dazu wurden 2017 26 Männer* von ihrer Partnerin oder Ex-Partnerin ermordet [11].

Dabei sind nicht nur Wut, Hass oder Eifersucht ausschlaggebende Motive, sondern Morde an Frauen* sind der gravierende Ausdruck struktureller Ungleichheit von Machtverhältnissen zwischen Frauen* und Männern*. Der Deutsche Juristinnenbund gibt an, dass das Motiv für einen Femizid fast immer die Trennungsabsicht der Frau* oder eine bereits erfolgte Trennung ist, welche der Ex-Partner nicht akzeptieren will. Die Trennungstötung ist also der Standardfall männlicher Tötungsdelikte in Beziehungen [12].

In Deutschland besteht immer noch eine große Unklarheit und wenige Erkenntnisse zu Femiziden. Die Frage, ob Frauen* in Deutschland getötet werden, weil sie Frauen* sind, kann statistisch gesehen kaum beantwortet werden, da die „Tatmotivation“ in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht erfasst wird. Die Bundesregierung erkennt derzeit Femizide noch nicht als eigenständige Tatmotivation an und verweigert sogar die Anerkennung und Definition des Phänomens [11].

Hilfsangebote für Frauen*

Vielen Frauen* fällt es schwer Hilfsangebote anzunehmen. Gründe dafür können Scham oder Schuldgefühle sein sowie Unsicherheit darüber, was sie erwartet und welche Konsequenzen das Offenlegen ihrer persönlichen Situation für sie hat. So bleibt die öffentliche Wahrnehmung von Gewalt gegen Frauen* bis heute hinter deren tatsächlichem Ausmaß zurück und nur ein begrenzter Teil der Betroffenen erfährt die notwendige Unterstützung. Nur etwa jede fünfte Frau* sucht sich überhaupt Hilfe [5].

  • Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen hat die Nummer 08000 116 016. Es bietet rund um die Uhr Unterstützung für betroffene Frauen* in verschiedenen Sprachen, Gebärdensprache, Leichter Sprache sowie Online-Beratung. Auf der Website Hilfetelefon gibt es weiterführende Informationen.
  • Die Webseite der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser informiert tagesaktuell und bundesweit über die Aufnahmekapazität von Schutzwohnungen und Frauenhäusern, um betroffenen Frauen* die Suche nach einem Frauenhausplatz zu erleichtern.
  • Im Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe sind rund 170 Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe zusammengeschlossen. Seit mehr als 30 Jahren finden Frauen* und Mädchen*, die von Gewalt betroffen sind, durch diese unkompliziert und wohnortnah Hilfe. Der bff repräsentiert die Beratung in diesem Bereich in Deutschland.
  • Die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenhäuser und Interventionsstellen Sachsen bietet Informationen und ist Anlaufstelle für von Gewalt betroffene Frauen* und Kinder. Es bietet eine Liste aller Frauen- und Kinderschutzhäuser der LAG in Sachsen sowie aller Interventionsstellen.

Welche Lücken und Hürden gibt es immer noch?

Vor allem für die Frauenschutzhäuser fehlen die notwendigen Ressourcen, um allen gewaltbetroffenen Frauen* Hilfe und Unterstützung zu geben. So nehmen die ca. 350 Frauenhäuser jährlich rund 18.000 Frauen* mit ihren Kindern auf, weitere 18.000 Aufnahmeanfragen müssen abgelehnt werden. Gewaltbetroffene Frauen*, die Schutz und Unterstützung suchen, müssen dabei mehrere Hürden überwinden.

Hürde Platzmangel: In Großstädten und Ballungsgebieten gibt es einen klaren Mangel an Frauenhausplätzen, in manchen Städten werden jährlich bis zu 500 Frauen* weiterverwiesen. Die durchschnittliche Platzquote in Deutschland liegt bei 1:12.000. Vor allem in ländlichen Regionen gibt es zu wenige oder keine Angebote. Mindestens 125 Landkreise/kreisfreie Städte in Deutschland halten kein Frauenhaus vor. Die Taskforce des Europarates empfiehlt die Quote von einem Frauenhausplatz à 7.500 Einwohner*innen (Gesamtbevölkerung), damit fehlen rund 4000 Frauenhausplätze in Deutschland [15].

Hürde Einzelfallfinanzierung: Die Finanzierung von Frauenhäusern über die Leistungsansprüche von Frauen* aus den Sozialgesetzbüchern II oder XII schließt viele Gruppen von Frauen* vom Schutz aus: Migrantinnen mit prekärem Aufenthaltsstatus, geflüchtete Frauen*, Auszubildende, Studentinnen, erwachsene Schülerinnen, neu zugezogene Frauen aus EU-Ländern, Diplomatenfrauen, UN-Angehörige, Frauen mit Wohnsitznahmebeschränkung/Residenzpflicht sowie Frauen* mit Einkommen und Vermögen. Die Tagessätze in Frauenhäusern liegen zwischen 30 und 100 Euro pro Person. Nicht anspruchsberechtige Frauen* müssen Unterkunft und Beratung selbst oder das Frauenhaus muss ihren Aufenthalt aus Spendenmitteln finanzieren. Zunehmend untersagen Kommunen den Frauenhäusern die Aufnahme von Frauen* und Kindern aus anderen Herkunftskommunen, weil sich die Kostenerstattung problematisch gestaltet [15].

Hürde fehlende Barrierefreiheit: Das Hilfetelefon erreicht zwar Frauen mit Behinderungen. Doch nach diesem Erstkontakt erhalten sie meist aufgrund fehlender Barrierefreiheit und mangelnder Ressourcen keine weitere Unterstützung vor Ort. Laut Bericht der Bundesregierung 2012 sind für Frauen* mit Behinderungen nur ca. fünf Prozent der Frauenhäuser gut und 65% eingeschränkt geeignet. Bei Fachberatungsstellen sind 30 % gut und 60 % eingeschränkt geeignet. Öfentliche Gelder für die Schaffung einer flächendeckenden Zugänglichkeit fehlen [15].

Hürde mangelnde räumliche und personelle Ausstattung: In vielen Frauenhäusern müssen sich mehrere Frauen* ein Zimmer teilen. Frauen* mit besonderem, räumlichem oder erhöhtem Unterstützungsbedarf (z.B. Frauen* mit Psychiatrieerfahrung, Suchtmittelerkrankung oder Frauen* mit jugendlichen Söhnen) können in den meisten Frauenhäusern aufgrund der fehlenden räumlichen und personellen Ausstattung nicht aufgenommen werden [15].

Hürde finanzielle Ausstattung: Die nachhaltige Finanzierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen ist weiterhin nicht gewährleistet. Bund, Länder und Kommunen schieben die Zuständigkeit dafür oft hin und her. Für Unterstützungsangebote bei Gewalt gegen Frauen* besteht weder ein einheitlicher Rechtsrahmen, noch gibt es Regelfinanzierungen. Sie werden über Leistungsansprüche der von Gewalt betroffenen Frauen* oder auf der Grundlage sogenannter freiwilliger Leistungen der Länder und Kommunen finanziert, die von der jeweiligen Haushaltslage abhängen und immer neu beantragt werden müssen [15].

Weitere Hilfsangebote
  • Eine umfassende Übersicht über Koordinierungs- und Interventionsstellen, Schutzeinrichtungen für Frauen*, Beratungsstellen für von häuslicher Gewalt und sexualisierter Gewalt betroffene Frauen*, Kinder- und Jugendliche sowie Täter*innen-Beratungsstellen in Sachsen liefert die Broschüre Häusliche Gewalt. Sexualisierte Gewalt des *sowieso* Frauen für Frauen e.V.
  • Das Modellprojekt Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung und häuslicher Gewalt des Bellis e.V. aus Leipzig will die Gesundheitsversorgung und die gerichtsfeste, verfahrensunabhängige Befunddokumentation für Betroffene von Vergewaltigung und von Gewalt im sozialen Nahraum verbessern. Die Ansprache der Patient*innen in den Notfallambulanzen und Fachpraxen der Modellregion (Polizeidirektion Leipzig) soll grundsätzlich verbessert, eine fallspezifische, differenzierte und fachgerechte medizinische Soforthilfe bei häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie eine gerichtsfeste Spurensicherung und Befunddokumentation sollen erreicht werden.
  • Die Seite Frauen raus aus der Gewalt gibt eine Übersicht über die wichtigsten Beratungsstellen und Notrufe für Frauen* in Deutschland. Betroffene bekommen direkten Zugang zu Einrichtungen, Institutionen und Vereinen, die Hilfe und Schutz anbieten.
  • Die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser informiert tagesaktuell über die Aufnahmekapazität aller eingetragenen Frauenhäuser und Schutzwohnungen. Gewaltbetroffene Frauen* können damit bundesweit selbständig sehen wo sie aktuell Schutz und Unterstützung in einem Frauenhaus/einer Schutzwohnung erhalten. Ebenso werden unterstützende Institutionen und Personen in die Lage versetzt, direkt ohne Umwege über Dritte einen Frauenhausplatz zu finden.
  • Die Seite Wege aus der Gewalt für Frauen mit Behinderung informiert niedrigschwellig und in leichter Sprache zum Thema Gewalt. Es werden Informationen und Unterstützungsangebote bereitgestellt.
  • Im November 2021 hat das Soziokulturelle Zentrum Frauenkultur Leipzig eine neue Webseite zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt online gestellt. Zu finden sind Übersichten zu zahlreichen Hilfe- und Unterstützungsangeboten, Beratungsstellen lokal bis bundesweit sowie zahlreiche Medienangebote (Webseiten, Bücher, Theater, Musik).
  • Die Landesarbeitsgemeinschaft der bayrischen Gleichstellungsstellen hat die Veröffentlichung Nein heißt Nein! Vergewaltigung – Hilfe und Informationen für Betroffene und Angehörige herausgegeben. Die Broschüre informiert über die neue Rechtslage, über Auswirkungen einer Vergewaltigung und Handlungsmöglichkeiten. Opfer sexueller Übergriffe und ihre Angehörige sollen gestärkt und ermutigt werden, sich Hilfe zu holen.
  • Die Seite re-empowerment – Frauen gegen Partnerschaftsgewalt will durch präventive Arbeit Partnerschaftsgewalt langfristig entgegenwirken. Hauptaufgabe ist die parteiliche, anonyme und kostenlose Information und Unterstützung betroffener Frauen* durch eine interaktive Plattform, auf der sich betroffene Frauen* austauschen können.
  • BAG -FORSA e.V. ist ist eine überregionale Interessenvertretung und bundesweite Vernetzung von Vereinen, die sich gegen sexuelle Gewalt an Mädchen* und Frauen* engagieren. Der Verein möchte in der Öffentlichkeit über die Arbeit gegen sexualisierte Gewalt informieren, sowie die gesellschaftliche Debatte zum Thema sexualisierte Gewalt aktiv mitgestalten.
  • Die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) wurde 1980 von Frauen* autonomer Frauenhausvereine gegründet. Seitdem setzt sie sich engagiert gegen Gewalt gegen Frauen* und für die Verbesserung der Situation von Gewalt betroffenen Frauen* und deren Kinder ein.
  • Die Website Stärker als Gewalt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist eine Anlaufstelle für Erstinformationen, bündelt Angebote und Informationen, die dabei helfen, Gewaltformen früher zu erkennen, Betroffene effektiver zu unterstützen und Auswege aus der Gewalt zu finden.
Studien und Informationen
  • [1] EU-Grundrechteagentur FRA, 2014: Gewalt gegen Frauen: eine EU-weite Erhebung. Ergebnisse auf einen Blick.
  • [2] Pressemitteilung der BAG kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen zum Valentinstag 2020 vom 11.02.2020.
  • [3] BMFSFJ, 2004: Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland. Eine repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland.
  • [4] Pressemitteilung des BMFSFJ und BKA, 10.11.2020: Zuhause nicht sicher: Fälle von Gewalt in Partnerschaften auch 2019 auf hohem Niveau.
  • [5] Süddeutsche Zeitung digital, 25.11.2019: Mehr Gewalttaten gegen Frauen durch Partner und Expartner, 07.04.2020.
  • [6] *sowieso* Frauen für Frauen e.V., 2014: Häusliche Gewalt. Sexualisierte Gewalt gegen Frauen. Leitfaden für von Gewalt betroffene Frauen, für Mitarbeiter/innen in Beratungsstellen, Ämtern und Institutionen, 3. Überarbeitete und aktualisierte Auflage.
  • [7] BMFSFJ, 2012: Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland. Ergebnisse der quantitativen Befragung.
  • [8] Amadeu-Antonio-Stiftung, 2016: Das Bild des „übergriffigen Fremden“. Warum ist es ein Mythos? Wenn mit Lügen über sexualisierte Gewalt Hass geschürt wird.
  • [9] Bellis Leipzig e.V., Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung und häuslicher Gewalt, 07.04.2020.
  • [10] Julian Dörr, 12.10.2018: Der Mythos der falschen Beschuldigung, in: Süddeutsche Zeitung digital, 24.09.2019.
  • [11] Cornelia Möhring, MdB, 14.05.2019: Frauenmorde in Deutschland, 07.04.2020.
  • [12] Deutscher Juristinnenbund, 25.11.2019: Femizide in Deutschland: Strafverfolgung und angemessene Bestrafung von sogenannten Trennungstötungen, 07.04.2020.
  • [13] Pressemitteilung der Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz „BFKM startet Sensibilisierungsmaßnahmen für Männer“, 17.11.2020.
  • [14] Bundeskriminalamt, November 2022: Partnerschaftsgewalt. Kriminalstatistische Auswertung – Berichtsjahr 2021, 16.02.2023.
  • [15] CEDAW-Allianz, November 2016: Alternativbericht CEDAW, 16.02.2023.

Redaktion

Maria Kropp I letzte Aktualisierung 20.12.2023