Inwiefern betrifft das Thema ‘Rente’ Männer* und Frauen* unterschiedlich?
Frauen* haben im Alter oft weniger Rente als Männer*. Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom Gender Pension Gap. Diese Rentenlücke bezeichnet die prozentuale Lücke zwischen den durchschnittlichen eigenen Alterssicherungseinkommen der Frauen* und den durchschnittlichen eigenen Alterssicherungseinkommen der Männer*.
Frauen* bekommen am Ende ihres Erwerbslebens im Durchschnitt 27 Prozent weniger Rente als Männer*. Im Schnitt sind das 140 Euro weniger Rente pro Monat für eine Frau*, die mit 67 in Rente geht [1]. Frauen* ab 65 Jahren bezogen 2023 Alterseinkünfte von rund 18 700 Euro brutto im Jahr, Männer* von rund 25 600 Euro. Die Alterseinkünfte von Frauen* waren demnach durchschnittlich mehr als ein Viertel niedriger als die von Männern*. Ohne Hinterbliebenenrenten beträgt die geschlechtsspezifische Lücke sogar 39,4 Prozent [2].
Dabei gibt es weiterhin große Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland: In den alten Bundesländern beträgt der Gender Pension Gap 31,5 Prozent, in den neuen Bundesländern hingegen nur 6,1 Prozent [2].
Betrachtet man alle drei Säulen der Alterssicherung, d.h. der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) bzw. Beamtenversorgung (BV), der betrieblichen sowie der privaten Alterssicherung, so liegt der Gender Pension Gap in Westdeutschland bei 58 Prozent und in Ostdeutschland bei 28 Prozent. In Deutschland generell liegt er bei 53 Prozent. Frauen* bezogen folglich ein um 53 Prozent niedrigeres Alterssicherungseinkommen als Männer*. Männer* bekommen hierbei durchschnittlich 1037 Euro, Frauen* lediglich 618 Euro Rente.
Frauen* haben damit ein wesentlich höheres Risiko unter Altersarmut zu leiden [3]. 20,8 Prozent der Frauen* ab 65 gelten dabei als armutsgefährdet, bei den Männern* derselben Altersgruppe sind es 15,9 Prozent [2].
Das liegt an vielen Faktoren:
- Zum einen verdienen Frauen* in Deutschland immer noch weniger als ihre männlichen Kollegen (ca. 18 Prozent). Dies schlägt sich später auch in der Rente nieder.
- Ein Großteil der Mütter*, vor allem in den alten Bundesländern, sind nach der Geburt eines Kindes ‚Langzeiterziehende‘. In den neuen Bundesländern steigt hingegen über die Hälfte der Frauen* schnell wieder Vollzeit ins Berufsleben ein. Um mehr Rentenansprüche aufzubauen, müssten Frauen* daher nach einer Geburt früher wieder ins Berufsleben zurückkehren. Derzeit werden Müttern* in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Geburt von Kindern bis 1991 zwei Jahre Erziehungszeit, für Geburten ab 1992 drei Jahre anerkannt.
- Fast jede zweite erwerbstätige Frau* ist in Teilzeit beschäftigt. Bei Männern* betrifft dies nur ca. 13 Prozent. Zudem sind Frauen* seltener in Führungspositionen tätig. Entsprechend geringer fällt der Lohn am Ende des Monats aus und daher der Rentenanspruch.
- Frauen* unterbrechen nach wie vor häufiger ihre Erwerbsarbeit, um pflegebedürftige Angehörige zu versorgen.
- Auch in Minijobs sind überwiegend Frauen* beschäftigt. Zwar sind seit 2013 alle neuen Minijobs rentenversicherungspflichtig, doch die sich daraus ergebenden Rentenansprüche sind gering.
Sind alle Frauen* gleich von der Rentenlücke betroffen?
Frauen sind je nach Alter in unterschiedlichem Umfang von der Rentenlücke betroffen. Mit 35 Jahren gibt es kaum Unterschiede zwischen den Rentenansprüchen von Frauen* und Männern*. In der Altersgruppe der 36- bis 45-Jährigen liegt die Rentenlücke zwischen Frauen* und Männern* dann schon bei 15 Prozent, bei den 46- bis 55-Jährigen steigt sie auf 27 Prozent [1].
Trotzdem tragen verheiratete Frauen* immer mehr zu den gemeinsamen Rentenansprüchen bei: In Westdeutschland bei den 55-bis 59-jährigen im Schnitt 33 Prozent, bei den 40- bis 44-jährigen schon 41 Prozent. In Ostdeutschland gibt es diese Unterschiede nicht, hier tragen Frauen* in dieser Altersgruppe knapp die Hälfte zu den gemeinsamen Rentenansprüchen in Ehen bei [4].