Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist im Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verankert. Dies verpflichtet den Staat dazu die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.

Redaktion

Maria Kropp I letzte Aktualisierung 05.09.2019