Welche Aufgaben hat eine kommunale Gleichstellungsbeauftragte?

Zentrale Aufgabe

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte bringen frauenspezifische Belange oder Belange von Menschen, die von Diskriminierung auf Grund zugeschriebener Geschlechterrollen betroffen sind (neben Frauen* in den unterschiedlichsten Lebenslagen – besonders aber alleinerziehende, ältere und behinderte Frauen* –  z.B. Homo- und Bisexuelle, Trans*Personen, aktive Väter*, Missbrauchs- und Gewaltopfer), in die Arbeit des Stadt- oder Gemeinderats bzw. der Stadt- und Gemeindeverwaltung ein. Sie machen also „schwache Interessen“ sichtbar und hörbar, öffnen und demokratisieren so die kommunale Politik.

Dies beinhaltet auch die Teilnahme an Sitzungen des Stadt- und Gemeinderats bzw. Kreistages und der für ihren Aufgabenbereich zuständigen Ausschüsse, jedoch ausschließlich in beratender Funktion ohne eigenes Stimmrecht bei Beschlüssen.

Beratung

In ihrer beratenden Funktion bieten Gleichstellungsbeauftragte Sprechstunden an, in denen sie Hilfe suchende Bürger*innen zum Beispiel bei Sorgerechtsstreitigkeiten, in Fällen häuslicher Gewalt oder bei Diskriminierung unterstützen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Dazu zählen die Weiterleitung an entsprechende Fachämter in der Verwaltung oder an Hilfsangebote für Betroffene, die Ermutigung Hilfe zu suchen und anzunehmen und gegebenenfalls auch die Weiterleitung von Frauen* mit ihren Kindern in geschützte Wohnunterkünfte.

Öffentlichkeit des Amtes und für das Thema

Zur  Förderung eines Bewusstseins für gleichstellungspolitische Anliegen und zur Umsetzung gleichstellungspolitischer Maßnahmen betreiben Gleichstellungsbeauftragte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Dazu zählt neben der klassischen Pressearbeit und der Herausgabe von Informationsbroschüren vor allem die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Ausstellungen und Kampagnen.

Der Inhalt von Broschüren mit der Zielgruppe Kommunalpolitik/ interessierte Bevölkerung kann die Dokumentation und Berichterstattung sozialstruktureller Daten zur Lage der Frauen* und/oder  Männer* zum Beispiel durch das Erstellen eines Frauenberichts sein.

Ein Frauenhandbuch oder auch ein Kalender kann auf geschlechtsspezifische Angebote von Vereinen und sozialen Trägern vor Ort verweisen oder die Bevölkerung über Leistungen von historischen oder aktuell engagierten Bürgerinnen* ihrer Kommune aufklären.

Vernetzung und Kooperation

In ihrer Vermittlungsfunktion zwischen Verwaltung, Bürger*innen und Politik arbeiten Gleichstellungsbeauftragte mit einem breiten Spektrum von Personen und Institutionen des öffentlichen, zivilgesellschaftlichen und politischen Lebens zusammen: Frauen- und Männerverbände, -initiativen oder -vereine, queere Gruppen sowie Organisationen, die Integration, interkulturelle Begegnungen, Inklusion oder Nachhaltigkeit mit Bewusstsein für das Thema Geschlechtergerechtigkeit anstreben.

Es bietet sich an, mit anderen Gleichstellungsbeauftragten, Parteien, Gewerkschaften oder Bildungseinrichtungen zu kooperieren.

Ihre Adressat*innen und Partner*innen sind natürlich auch die Fachleute und Funktionsträger*innen der eigenen und anderer kommunaler und regionaler Behörden, kommunalpolitischer Gremien, Ausschüsse und Verwaltungen hinsichtlich frauen*- und geschlechterpolitischer Fragen.

Zusammenarbeit mit der Verwaltung

Da die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten ämterübergreifend sind und alle Bereiche der Gemeinde-, Stadt-, oder Landkreispolitik und Landkreisverwaltung berühren, hat sich die Ansiedlung der Gleichstellungsbeauftragten als Stabsstelle an der Verwaltungsspitze bewährt, wo sie der Unterstützung und Beratung der Behördenleitung dient, jedoch keine Weisungsbefugnis gegenüber anderen Organisationseinheiten der Verwaltung besitzt.