Frauen* und Haft

Unter den knapp 57.000 Strafgefangenen in Deutschland waren Ende März 2013 nur ca. 6 Prozent Frauen. Damit betrifft das Thema Strafvollzug vor allem Männer. Auch im Bereich des Strafvollzugs lassen sich dabei geschlechtstypische Unterschiede feststellen:

  • Frauen wenden bei ihren Taten kaum körperliche Gewalt an.
  • Die Delikte von Frauen sind insgesamt von geringerer Schwere.
  • Frauen verbüßen häufiger kurze Haftstrafen.
  • Frauen befinden sich häufiger im offenen Vollzug.
  • Die Quote von Frauen in Sicherungsverwahrung liegt bei unter 1 Prozent.
  • Inhaftierte Frauen werden stärker von ihrem sozialen Umfeld wie Familie oder Nachbarschaft ausgegrenzt als inhaftierte Männer.
  • Inhaftierte Frauen in einer festen Beziehung werden häufiger verlassen als Männer.
  • Die Anstaltsatmosphäre unterscheidet sich erheblich vom Männervollzug: Die Hafträume sind in der Regel wohnlich und sauber.

Im Jahr 2004 und in den Folgejahren hat der Kriminologische Dienst Niedersachsen in Zusammenarbeit mit den niedersächsischen Vollzugsanstalten erstmals eine Basisdokumentation im Frauenvollzug durchgeführt, in der umfassende Daten zur Situation der Frauen in Haft und zum Zeitpunkt ihrer Entlassung erhoben wurden. Wichtige Erkenntnisse der Studie sind:

Frauen begehen überwiegend weniger schwerwiegende Straftaten

Am häufigsten sind Frauen auf Grund von Diebstahl-/Vermögensdelikten inhaftiert, gefolgt von Betrugsdelikten und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Gewaltdelikte spielen eine eher untergeordnete Rolle. Im Vergleich zu Männern dominieren bei den Frauen also eher minderschwere Delikte, was sich auch in der (niedrigeren) voraussichtlichen Strafdauer zu Haftbeginn widerspiegelt. Mehr als die Hälfte der Frauen ist schon einmal inhaftiert gewesen.

Die Mehrheit der Frauen kommt mit vielfältigen Problemlagen in Haft

Fast die Hälfte der Frauen ist vor der Inhaftierung arbeitslos gewesen. Jede neunte ist der Prostitution nachgegangen. Die Abhängigkeit von Drogen, Alkohol oder Medikamenten ist im Frauenvollzug weit verbreitet, insofern mehr als die Hälfte der inhaftierten Frauen von den Bediensteten als süchtig bezeichnet werden. Zwei Drittel der Frauen kommen bereits als Mutter eines oder mehrerer Kinder ins Gefängnis. Obwohl die Kinder mehrheitlich bei nahestehenden Familienangehörigen (v.a. Vater oder Großeltern) untergebracht werden, geht die Inhaftierung bei jeder dritten Frau vermutlich mit einer endgültigen Trennung von ihren Kindern einher, da diese in Pflege- oder Adoptivfamilien kommen.

Frauen finden nach der Haftentlassung soziale Unterstützung

Nach Entlassung aus der Haft finden die meisten Frauen soziale Unterstützung und ihre Wohnsituation ist geregelt. Ein nicht unerheblicher Teil der Frauen hat jedoch keine Arbeit und wird als gesellschaftlich nicht integriert bzw. als rückfallgefährdet eingestuft.

Fast die Hälfte der Frauen wird drei Jahre nach Entlassung aus der Haft wiederverurteilt; etwa ein Drittel wird erneut inhaftiert

Bedeutsam für das Risiko der Rückfälligkeit scheinen insbesondere die ersten Jahre nach der Entlassung zu sein: Mehr als vier von fünf der wiederverurteilten Frauen wurden innerhalb der ersten drei Jahre nach Entlassung rückfällig.

Die Justizvollzugsanstalt für Frauen in Vechta meint in diesem Zusammenhang, dass Frauenvollzug Frauen nur dann gerecht werden kann, wenn er sich auch an ihren Bedarfen orientiert. Man ist hier der Auffassung, dass das Gefängnis einen Schutzraum für Frauen bieten muss, in dem sie Rüstzeug erhalten, um nach der Haftentlassung in der Außenwelt besser zurecht zu kommen.

Was bedeutet Haft für Trans*Personen?

Trans*Menschen sehen sich mit besonderen Herausforderungen im Gefängnis konfrontiert. Haft ist geschlechter-binär organisiert in ein Frauen- und Männergefängnis. Menschen, die sich als trans* oder queer verstehen, sind in diesem System grundsätzlich struktureller Diskriminierung ausgesetzt. Sie sind mit einem hohen Maß an physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt konfrontiert. Besondere Bedürfnisse werden oft nicht berücksichtigt.