Die 17 Nachhaltigkeitsziele damals und heute 

10 Jahre sind vergangen, seit die 17 Nachhaltigkeitsziele von den Mitgliedsstaaten der UN verabschiedet wurden. Als Teil der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung formulieren sie allumfassende Ziele hin zur globalen Förderung von Frieden, Wohlstand, sozialer Gerechtigkeit und Umweltschutz. 

Die 17 SDGs (mit 169 Unterzielen) sind: 

  • Keine Armut
  • Kein Hunger
  • Gesundheit und Wohlergehen
  • Hochwertige Bildung
  • Geschlechtergleichstellung
  • Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
  • Bezahlbare und saubere Energie
  • Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
  • Industrie, Innovation und Infrastruktur
  • Weniger Ungleichheiten
  • Nachhaltige Städte und Gemeinden
  • Nachhaltiger Konsum und Produktion
  • Maßnahmen zum Klimaschutz
  • Leben unter Wasser
  • Leben an Land
  • Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
  • Partnerschaften zur Erreichung der Ziele 

Im Jahr 2025 bestehen die Ziele bereits seit 10 Jahren, während noch fünf Jahre verbleiben, um sie vollends zu erreichen.An dieser Stelle soll vornehmlich auf das Ziel 5: Gleichstellung der Geschlechter eingegangen werden. Jedoch ist ein allgemeiner Blick auf den aktuellen Stand der Zielumsetzung wichtig, um das Ziel in seinen Kontext zu setzen. 

2025: Was wurde (nicht) erreicht? 

Die Bilanz ist ernüchternd: Nur 17% der (Teil-)Ziele werden voraussichtlich bis 2030 erreicht; keines davon vollständig. Hierbei zeigen sich erhebliche Unterschiede zwischen Regionen und Ländern. So belegen nordische Länder mit Finnland, Schweden und Dänemark die Spitzenplätze im SDG-Index. Den größten Fortschritt haben im Durchschnitt die Ost- und Südasiatischen Länder erzielt; u.a. Nepal, Kambodscha, die Phillipinen und Bangladesch. Weitere Länder mit starkem Fortschritt sind u.a. Benin, Peru, die Vereinigten Arabischen Emirate und Usbekistan . Trotzdem wird nach 10 Jahren der Umsetzung deutlich: Geopolitische Spannungen und Konflikte, strukturelle Schwächen und mangelnder finanzpolitischer Spielraum behindern insbesondere in Ländern des Globalen Südens die Umsetzung der Ziele. Aber auch in den westlichen Ländern befördern insbesondere aktuelle konservative und populistische Tendenzen die Stagnation bzw. den Rückgang in den Bemühungen um die Zielerreichung. So belegt die USA im Jahr 2025 den letzten Platz im UN-Mi-Index, welcher Länder nach ihrem Engagement für den UN-Multilateralismus bewertet. Ausschlaggebend ist hier der Rückzug der USA aus dem Pariser Klimaabkommen und der WHO sowie ihre Ablehnung gegenüber den SDGs und der Agenda 2030 unter Präsident Donald Trump. 

 Viele Trends weltweit sind besorgniserregend: Nach wie vor leben 8% der Weltbevölkerung in extremer Armut, mindestens die Hälfte hat keinen ausreichenden Zugang zu grundlegenden Gesundheitsleistungen und die Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen schreitet in alarmierendem Umfang voran. Auch die anhaltende Klimaerwärmung sowie wachsender Nationalismus, Migrationsfeindlichkeit und Rassismus  wirken sich gravierend aus. 

Das SDG 5 in Deutschland: Gleichstellung der Geschlechter 

Das 5. Nachhaltigkeitsziel hat unter anderem folgende Unterziele: 

  • Alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen beenden
  • Gewalt gegen Frauen und Mädchen beenden
  • Gleiche Teilhabe an politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Führungspositionen
  • Gleicher Zugang zu Sexual- und Reproduktionsrechten
  • Unbezahlte Pflege/-Hausarbeit (Care-Arbeit) anerkennen und geschlechtergerechte Aufteilung fördern 

Im Folgenden wird im Spezifischen auf einige dieser Unterziele eingegangen, und der aktuelle Stand in Deutschland genauer beleuchtet. 

Geschlechtsspezifische Gewalt 

2024 wurde ein neuer Höchststand der registrierten Betroffenen häuslicher Gewalt verzeichnet: Mit 165.942 Betroffenen stieg die Zahl um 3,8% im Vergleich zum Vorjahr an. Besonders häufig geht die Gewalt von (Ex-)Partnern aus. Expert*innen weisen darauf hin, dass die Dunkelziffer der Betroffenen deutlich höher liegen dürfte, da Vorfälle aus Angst, Scham oder anderen Gründen nicht zur Anzeige gebracht werden. Fast jeden Tag gibt es in Deutschland einen Femizid (Ermordung von Frauen* aufgrund ihres Geschlechts); auch hier steigen die Zahlen und auch hier sind meist (Ex-)Partner die Täter. Zwar erfährt das Thema politisch steigende Relevanz; so ist bspw. eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes in Planung und Präventionsmaßnahmen wie das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“. Gleichzeitig fehlen in Deutschland schätzungsweise 14.000 Plätze in Frauenhäusern für schutzsuchende Personen und es besteht wenig Aussicht auf eine baldige Änderung der Situation. Um Frauen* und Mädchen* besser zu schützen, bedarf es konsequenter Strafverfolgung, flächendeckender Bildungsinitiativen, Männer*- und Jungen*arbeit, Präventionsprogramme für potenzielle Täter, öffentliche Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie Stärkung der von Gewalt Betroffenen. 

Gleichberechtigter Zugang zu Karrierewegen und politische Teilhabe 

Nur jede dritte Führungskraft ist eine Frau*, 49% der erwerbstätigen Frauen* arbeiten in Teilzeit (im Vergleich zu 12% der Männer). Letzteres hängt insbesondere damit zusammen, dass Frauen* (neben der Lohnarbeit) überproportional stark familiären Pflichten nachkommen und einen Großteil der Care-Arbeit stemmen. 

2024 verdienten Frauen* im Schnitt immer noch 16% weniger als Männer, was auch erhebliche Auswirkungen auf die Altersversorgung hat: Das Armutsrisiko ist für Frauen* deutlich höher als für Männer. Auch in Führungspositionen sind Frauen* in Deutschland mit nur 29,1% deutlich unterrepräsentiert. Gleichzeitig werden Berufe, die traditionell von Frauen* dominiert werden (wie Pflege, Erziehungsberufe) schlecht bezahlt. Auch sexuelle Belästigung von Frauen* am Arbeitsplatz ist nach wie vor ein großes Problem. 

In der politischen Teilhabe und Mitbestimmung zeigt sich eine ebenfalls Lücke: So liegt der Frauenanteil im Bundestag 2025 bei 32,4%, in Landesparlamenten bei 33,2% und in Kommunalparlamenten bei 30,5%. Nur 13,5% der Gemeinden bundesweit werden von Bürgermeisterinnen geleitet.  

Hier herrscht also nach wie vor großer Handlungsbedarf: Es braucht faire Bezahlung und Aufstiegschancen, Vereinbarkeit von Beruf und Familie für alle Geschlechter, der Abbau von Rollenstereotypen, ein von Diskriminierung und Gewalt befreites Arbeitsumfeld sowie die entsprechenden politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. 

Unbezahlte Care-Arbeit 

Frauen* leisten nach wir vor deutlich mehr unbezahlte Care-Arbeit (Sorgearbeit) als Männer, was sich in einem sogenannten Gender Care Gap von rund 44% manifestiert. Praktisch heißt das: Im Durchschnitt leistet eine Frau* neun Stunden und 10 Minuten mehr Care-Arbeit pro Woche als ein Mann. Diese Sorgearbeit umfasst Haushaltstätigkeiten, Kinderbetreuung und die Pflege von Angehörigen. Das führt nicht nur zu dem Zwang, die berufliche Karriere zurückzustellen und damit zu geringeren Rentenansprüchen, sondern auch zu einer erheblichen psychischen Belastung der Frauen*, da sie oft die Verantwortung für die mentale und emotionale Sorge in der Familie tragen. 

Geschlechtergerechtigkeit würde hier bedeuten, dass alle Geschlechter die Care-Arbeit gerecht unter sich aufteilen. Dafür wiederum braucht es entsprechende gesellschaftliche Strukturen (wie bspw. flexible Arbeitsmodelle, die Förderung von Elternzeit für Väter sowie den Ausbau von öffentlichen Betreuungsangeboten) 

Zugang zu Sexual- und Reproduktionsrechten 

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland immer noch eine Straftat, die unter bestimmten Bedingungen straffrei sein kann. Die Voraussetzungen sind: Eine Beratungspflicht, eine Wartefrist von mindestens drei Tagen und die Durchführung durch einen Arzt oder Ärztin. Der den Schwangerschaftsabbruch kriminalisierende Paragraph §218 ist ein Relikt aus dem Jahr 1871 und nimmt schwangeren Personen die Möglichkeit, sich frei für oder gegen eine Schwangerschaft entscheiden zu können. Das hat gravierende Folgen: Schwangere müssen teils lange Wege und Wartezeiten in Kauf nehmen, der Schwangerschaftsabbruch ist kein fester Bestandteil des Medizinstudiums und Ärzt*innen sehen sich massivem gesellschaftlichem und juristischem Druck ausgesetzt. 

Bei alldem gilt: 

Mehrfach marginalisierte Frauen* – also bspw. mit Migrationsgeschichte, Behinderung, chronischen Krankheiten oder women* of color haben aufgrund von strukturell fest verankerten Diskriminierungsstrukturen deutlich höhere Hürden zu nehmen, um volle Teilhabe zu erreichen. So wird eine Ärztin mit Kopftuch aufgrund von anti-muslimischen Rassismus weniger wahrscheinlich befördert als ihre Kollegin, die kein Kopftuch trägt. Eine trans*-Frau ist in deutlich größerer Gefahr, von sexualisierter Gewalt betroffen zu sein, als eine cis-Frau. Diese Intersektionalität ist wichtig, mitzudenken und auch in entsprechende politische und gesamtgesellschaftliche Änderungsprozesse mit einzubeziehen. 

Fazit 

Deutschland ist im Vergleich zu anderen Ländern verhältnismäßig nah dran an der (Teil-)Erreichung mancher Ziele des SDG 5. Gleichzeitig zeigt sich: Die Fortschrittsraten sind nicht ausreichend, um die Ambitionen von Ziel 5 bis 2030 vollständig zu erfüllen. Es braucht die wirkliche wirtschaftliche Gleichstellung mit gleicher Entlohnung und gleichen Karrierechancen sowie die vollständige Gleichstellung der Care-Arbeit und damit einhergehend einen kulturellen und normativen Wandel bzgl. Geschlechtsspezifischer Rollenbilder und Erwartungen. Auf politischer Ebene muss Geschlechtergerechtigkeit als Querschnittsthema in allen Politikfeldern verankert sein („Gender Mainstreaming“), die Gleichstellungsarbeit gestärkt und bestehende Gesetze (wie Gleichstellungspläne, das AGG und Führungspositionsgesetze) konsequent umgesetzt werden. Die Rechtslage gegen geschlechterbezogene Gewalt inklusive wirksamer Unterstützung der Betroffenen muss verbessert werden. 

 In Deutschland wurde bis heute viel erreicht (s. das AGG oder das Führungspositionengesetz); viele Entwicklungen sind auf dem richtigen Weg. Gesamtgesellschaftlich lässt sich sagen, dass ein Bewusstsein zu historisch gewachsenen Ungleichheiten existiert und wächst.  Gleichzeitig erstarken konservative und rechte Stimmen in allen Bundesländern, welche anstreben, diese Fortschritte rückgängig zu machen und dabei eine Rückkehr zu „traditionellen“ (heißt: ungerechten und diskriminierenden) Geschlechterverhältnissen meinen. 

Die Ziele des SDG 5: Gleichstellung der Geschlechter sind hoch angesetzt – und das ist richtig so!