Was ist das Bundesgleichstellungsgesetz und für wen gilt es?

Das BGleiG – Bundesgleichstellungsgesetz (Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes) gilt für Beschäftigte von Behörden und Verwaltungen der Bundesverwaltung, auch für Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes. Dazu zählen auch von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Forschungseinrichtungen oder – wie in § 44 j SGB II festgehalten – die Jobcenter.

Ziele des BGleiG sind

  • die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen,
  • bestehende Benachteiligungen auf Grund des Geschlechts, insbesondere Benachteiligungen von Frauen, zu beseitigen und künftige Benachteiligungen zu verhindern sowie
  • die Familienfreundlichkeit sowie die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit für Frauen und Männer zu verbessern.

Neben Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern, wie Vorgaben für Bewerbungsgespräche oder der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, enthält das BGleiG auch Vorgaben zur Erstellung eines Gleichstellungsplans.

(Inkraftgetreten am 5. Dezember 2001; Ausfertigungsdatum: 24. April 2015, letzte Änderung: Dezember 2016)