Bei der Grundordnung handelt es sich um die Satzung einer Hochschule, die die Aufgaben der Hochschule und ihrer Organe auf Hochschul- und Fakultätsebene festlegt und regelt.

An vielen Hochschulen konkretisiert die Grundordnung noch einmal Vorgaben des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes, z.B. zur Wahl und Amtsdauer der Gleichstellungsbeauftragten oder dem Stimmrecht in Gremien.

Redaktion

Sinah Hegerfeld I letzte Aktualisierung 12.03.2019