Was ist eine Frauenbeauftragte?

Frauenbeauftragte sind nach dem Sächsischen Frauenförderungsgesetz zuständig für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes:

Ihre Aufgabe ist es, die Vorgaben des SächsFFG und weiterer einschlägiger Gesetze zu überwachen und die Führungskräfte ihrer Behörde oder ihres Betriebes zu beraten: Zur beruflichen Förderung von Frauen* und zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, letzteres sowohl bei den weiblichen als auch bei den männlichen Beschäftigten.

Eine Frau*, die die Gleichstellungsinteressen der Bevölkerung einer Kommune (Stadt, Gemeinde, Landkreis) als kommunale Gleichstellungsbeauftragte vertritt, kann gleichzeitig auch die Aufgaben der Frauenbeauftragten innerhalb einer kommunalen Verwaltung oder eines kommunalen Betriebs übernehmen, sofern sie dort beschäftigt ist.

Dann hat diese Frau* jedoch zwei Funktionen:

  • Als kommunale Gleichstellungsbeauftragte wirkt sie nach außen für die Bevölkerung und
  • als Frauenbeauftragte ist ihre Wirkung nach innen für die Beschäftigten ihrer Verwaltung oder ihres kommunalen Betriebs.
  • Wenn sie beides in Personalunion ausüben soll, ist sie für beide Tätigkeiten separat zu beauftragen, entsprechend auszustatten, frühzeitig zu informieren und von ihren anderen beruflichen Aufgaben zu entlasten bzw. frei zu stellen.

Sie sind neu in Ihrem Amt als interne Frauenbeauftragte…

…oder suchen Sie nach neuer Orientierung oder Impulsen und Ideen für die konkrete Frauenförderung im Betrieb oder in der Verwaltung?

Die rechtliche Stellung der Frauenbeauftragten in Sachsen

Aufgaben von Frauenbeauftragten in Sachsen

Der Frauenförderplan

Anregungen für Frauenbeauftragte in Sachsen

Redaktion

Karin Luttmann I Carolin Schaufel I letzte Aktualisierung 08.08.2022