Wofür sind Frauenbeauftragte zuständig?

Frauenbeauftragte bringen frauenspezifische Belange oder Belange von Menschen ein, die von Diskriminierung auf Grund zugeschriebener Geschlechterrollen betroffen sind oder denen berufliche Nachteile auf Grund fehlender Vereinbarkeit von Familie und Beruf drohen. Sie sind Beraterin und Mahnerin in Bezug auf die Rechte der Frauen* (und aller Menschen mit Familienaufgaben) am Arbeitsplatz gegenüber den Personalverantwortlichen und den Personalräten. Dazu regen Sie z.B. Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder die Vermeidung von Diskriminierung an und sind an der Aufstellung von Frauenförderplänen und Frauenfördermaßnahmen beteiligt.

Ihre Aufgabe ist die Förderung und Überwachung der Umsetzung des Sächsischen Frauenfördergesetzes (SächsFFG).

Ihre Aufgaben sind nach § 20 SächsFFG demnach die Mitwirkung bei allen Maßnahmen der Dienststelle, die Fragen der Gleichstellung von Frauen* und Männern*, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf von Frauen* und Männern* oder die Verbesserung der beruflichen Situation der in der Dienststelle beschäftigten Frauen* betreffen.

Dazu können Sie über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus eigene Initiativen entwickeln. Solche Initiativen können z.B. konkrete Vorschläge zur besseren Vereinbarkeit, zur Gesundheitsförderung, zum Wiedereinstieg, zur Nachwuchsgewinnung, zum Schutz vor Benachteiligungen und zum Abbau struktureller Barrieren sein – diese können innerhalb des Frauenförderplans verabredet, aber auch ergänzend, zum Beispiel im Rahmen von Dienstvereinbarungen und Projekten, vereinbart werden.

Außerdem gehört zu den klassischen Aufgaben die Beratung und Unterstützung von Frauen* und Betroffenen von geschlechtsspezifischer Diskriminierung in Einzelfällen, insbesondere auch die Entgegennahme von Beschwerden über sexuelle Belästigung.

Frauenbeauftragte beraten nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Führungskräfte bei Fällen oder Anzeigen sexueller Belästigung oder sexualisierter Gewalt. Im AGG-Diskriminierungsfall können Frauenbeauftragte Abmahnungen, Versetzungen, Kündigungen oder Unterbindungen einleiten, durch Ansprache mit der verantwortlichen Führungskraft oder der Beschwerdestelle.

Frauenbeauftragte können außerdem Beschäftigte, Personalverwaltung, Personalrat und Führungskräfte hinsichtlich aktueller gleichstellungsrelevanter Anliegen und Programme beraten, z.B. zu flexibler Arbeitszeitgestaltung, Jobsharing, Telearbeit, Altersvorsorge, Pflege-Leistungen, Weiterbildung und Karrieremöglichkeiten.