Was ist die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern?

Der europäische Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) hat im Rahmen eines von der EU-Kommission finanziell unterstützten Projekts eine Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene erarbeitet, die von den Gremien des europäischen Verbandes 2006 gebilligt worden ist.

Die Europäische Charta wendet sich an die Lokal- und Regionalregierungen Europas und lädt sie ein, eine reale Gleichstellung von Frau und Mann umzusetzen. Die Charta bietet die Möglichkeit spezielle Maßnahmen einzuleiten, um Verbesserungen auf dem Weg zur Gleichstellung von Frauen und Männern zu bewirken.

Die Kommunen verpflichten sich mit der Unterzeichnung der Charta grundsätzlich dazu

  • sich zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern zu bekennen
  • die niedergelegten Verpflichtungen umzusetzen.

Die Charta gliedert sich in vier Bereiche:

  • Präambel
  • Teil I mit sechs Grundsätzen, die die Handlungsgrundlage für eine einheitliche Umsetzung der Charta bilden
  • Teil II, der sechs festgelegte Schritte bezogen auf die Umsetzung behandelt
  • Teil III, der sich in 30 Artikel untergliedert und verschiedene Handlungsfelder definiert

Wie wird die Charta umgesetzt?

Die praktische Umsetzung der Charta in der Kommune beginnt mit der Erarbeitung eines auf zwei Jahre angelegten Aktionsplans. Anschließend werden gemäß dem Aktionsplan die entsprechenden Handlungsmaßnahmen vollzogen. Der Umsetzung zugrunde liegt die Auffassung, dass es der Entscheidung jeder einzelnen Kommune überlassen sein muss, in welchem Umfang sie sich durch Unterzeichnung der Charta konkret auf deren Umsetzung verpflichtet.

Europaweit wurde die Charta bisher über 1.900 mal in 36 Ländern unterzeichnet; davon in Deutschland in 59 Kommunen (Stand August 2022). Vorreiterin in Sachsen war die ca. 4.000 Einwohner*innen zählende Gemeinde Gersdorf im Landkreis Zwickau. 2012 folgten die kreisfreien Städte Chemnitz, Leipzig und Dresden.