Herzlich Willkommen auf den Seiten des Gleichstellungsportals!

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten im Freistaat Sachsen

Chancengerechtigkeit und Gleichstellung sind Querschnittsaufgaben, daher sind alle Angehörigen einer Organisation, insbesondere die Leitung, dafür gemeinsam verantwortlich.

Damit diese verfassungsrechtliche Zielsetzung, sowie gesetzliche und interne Vorgaben zur Gleichstellung und Frauenförderung oder zur Prävention von Diskriminierung oder sexualisierter Gewalt umgesetzt werden können, gibt es in öffentlichen Einrichtungen des Freistaats Sachsen Gleichstellungsbeauftragte und Frauenbeauftragte.

Auch private Unternehmen können Beauftragte benennen bzw. müssen eine Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) installieren.

Gesetzlich genauer geregelt sind die Aufgaben und Rechte von Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragten bisher nur in öffentlichen Einrichtungen, diese können Privaten jedoch als Vorbild dienen. Gesetzliche Vorgaben zur aktiven Gleichstellung im öffentlichen Dienst finden sich

  • auf Bundesebene für die Bundesbehörden im Bundesgleichstellungsgesetz und
  • auf Ebene der einzelnen Bundesländer für die Landeseinrichtungen und die Kommunen in Landesgesetzen.

Sie unterscheiden sich zum Teil stark von Bundesland zu Bundesland. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf den Freistaat Sachsen. Wenn Sie Fragen zu einem anderen Bundesland oder der Bundesebene haben, sprechen Sie uns gerne an.

Im Freistaat Sachsen gibt es folgende gesetzlich gesicherte Funktionen

Redaktion

Sinah Hegerfeld I Karin Luttmann I letzte Aktualisierung 10.08.2022