Wer sind kommunale Gleichstellungsbeauftragte?

Sie als kommunale Gleichstellungsbeauftragte sind in Sachsen für die Bevölkerung der jeweiligen Kommune zuständig, d.h. für die Information und Beratung der dortigen Bevölkerung, der Unternehmen und Organisationen einerseits sowie andererseits für die Beratung und Initiierung kommunaler Tätigkeiten und Entscheidungen. In größeren Städten oder Landkreisen betreiben Sie in Kooperationen und durch eigene Projekte und Öffentlichkeitsarbeit aktive Gleichstellungsförderung.

Diejenige, die die Gleichstellungsinteressen der Bevölkerung vertritt, kann gleichzeitig mit den Gleichstellungsinteressen der Beschäftigten innerhalb einer kommunalen Verwaltung oder eines kommunalen Betriebs als Frauenbeauftragte nach dem SächsFFG betraut werden, sofern sie dort beschäftigt ist. Dann hat sie jedoch zwei Funktionen:

  • Als Gleichstellungsbeauftragte einerseits mit Wirkung nach außen und
  • andererseits als Frauenbeauftragte mit Wirkung nach innen.

Sie sind dann für beide Tätigkeiten separat auszustatten, zu informieren und von anderen beruflichen Aufgaben zu entlasten.

Sind Sie neu im Amt als kommunale Gleichstellungsbeauftragte?

Oder suchen Sie nach neuer Orientierung, frischen Impulsen und Anregungen für die konkrete Arbeit in Ihrer Kommune?

Einen kurzen und knackigen Einstieg zum Thema finden Sie in unserer Publikation „Gender to Go“. Die 6. Ausgabe beschäftigt sich mit dem Thema ‚Kommunale Gleichstellungsarbeit‘.

Redaktion

Karin Luttmann I Carolin Schaufel I letzte Aktualisierung 04.07.2024