Externe kommunale Gleichstellungsbeauftragte sind in Sachsen für die Bevölkerung der jeweiligen Kommune zuständig, das heißt für die Information und Beratung der dortigen Bevölkerung, der Unternehmen und Organisationen einerseits sowie andererseits für die Beratung und Initiierung kommunaler Tätigkeiten und Entscheidungen. In größeren Städten oder Landkreisen betreiben sie in Kooperationen und durch eigene Projekte und Öffentlichkeitsarbeit aktive Gleichstellungsförderung.

Diejenige, die die Gleichstellungsinteressen der Bevölkerung vertritt, kann gleichzeitig mit den Gleichstellungsinteressen der Beschäftigten innerhalb einer kommunalen Verwaltung oder eines kommunalen Betriebs als interne Gleichstellungsbeauftragte nach dem SächsGleiG betraut werden, sofern sie dort beschäftigt ist. Dann hat sie jedoch zwei Funktionen:

  • Als Gleichstellungsbeauftragte einerseits mit Wirkung nach außen und
  • andererseits als Frauenbeauftragte mit Wirkung nach innen.

Sie sind dann für beide Tätigkeiten separat auszustatten, zu informieren und von anderen beruflichen Aufgaben zu entlasten.

Sind Sie neu im Amt als externe kommunale Gleichstellungsbeauftragte?

Oder suchen Sie nach neuer Orientierung, frischen Impulsen und Anregungen für die konkrete Arbeit in Ihrer Kommune?

Rechtliche Grundlagen für die Gleichstellungsarbeit

Aufgaben von externen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten

Tipps und Anregungen für Gleichstellung in Kommunen

Einen kurzen und knackigen Einstieg zum Thema finden Sie in unserer Publikation „Gender to Go“. Die 6. Ausgabe beschäftigt sich mit dem Thema ‚Kommunale Gleichstellungsarbeit‘.

Redaktion

Sinah Hegerfeld I letzte Aktualisierung 10.12.2024