Was ist das Sächsische Frauenfördergesetz?
Das Gesetz zur Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen (SächsFFG) gilt für die Kommunen, Behörden, Gerichte und sonstige öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen und Betriebe im Freistaat Sachsen.
Ziel des Gesetzes ist es, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Der Staat soll eine Vorbild- und Vorreiterrolle in diesem Bereich einnehmen und privaten Arbeitgeber*innen zeigen, wie es geht. Dazu gehören auch Maßnahmen gegen die Unterrepräsentanz von Frauen* in bestimmten Bereichen, die verbindlich vereinbart und in Frauenförderplänen überprüfbar festgehalten werden.