Bei den Zielvereinbarungen handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus und den einzelnen Hochschulen über Ziele, die in diesem Zeitraum erreicht werden sollen sowie Bewertungsmaßstäbe zum Controlling dieser Ziele.

Die zu ergreifenden Maßnahmen zur Zielerreichung bleiben den Hochschulen meist selbst überlassen. Häufig ist die Erfüllung der Zielvorgaben auch mit der Bereitstellung finanzieller Ressourcen verbunden.

Einige Hochschulen schließen auch intern Zielvereinbarungen mit ihren einzelnen Fakultäten oder Einrichtungen ab, z.B. zur Erhöhung von Frauenanteilen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. 

Quelle

Handbuch  zur Gleichstellungspolitik an Hochschulen. Von der Frauenförderung zum Diversity Management? Hrsg. Von Eva Blome, Alexandra Erfmeier, Nina Gülcher, Sandra Smykalla. 2. Vollständig überarb. und erweiterte Aufl. Wiesbaden: Springer 2013.

Redaktion

Sinah Hegerfeld I letzte Aktualisierung 10.08.2022