Die Regelungen des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes zu Berufungsverfahren werden an vielen Hochschulen noch einmal konkretisiert durch eine hochschulspezifische Berufungsordnung. In der Berufungsordnung werden Verfahrensabläufe im Detail festgeschrieben, um transparente und chancengerechte Verfahren zu ermöglichen.
Für mehr Transparenz und Gleichstellung werden an einigen Hochschulen auch Checklisten und Handlungsempfehlungen zur Durchführung von Berufungsverfahren bereitgestellt.
Best Practice
- Handreichung der TU Dresden Chancengleichheit in Berufungsverfahren
- Die Uni Leipzig hat einen gendersensiblen Berufungsleitfaden entwickelt.
- Die LaKoG Brandenburg (Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen) hat eine Checkliste zur Sicherung der Qualitätsstandards zur Chancengleichheit von Frauen und Männern entwickelt.
- Einen Überblick über Best-Practice-Beispiele für Berufungsleitfäden, Empfehlungen und Studienergebnisse zur geschlechtergerechten Ausgestaltung von Berufungsverfahren bietet femconsult.
Redaktion
Sinah Hegerfeld I letzte Aktualisierung 04.07.2024