Die Regelungen des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes zu Berufungsverfahren werden an vielen Hochschulen noch einmal konkretisiert durch eine hochschulspezifische Berufungsordnung. In der Berufungsordnung werden Verfahrensabläufe im Detail festgeschrieben, um transparente und chancengerechte Verfahren zu ermöglichen.

Für mehr Transparenz und Gleichstellung werden an einigen Hochschulen auch Checklisten und Handlungsempfehlungen zur Durchführung von Berufungsverfahren bereitgestellt.

Best Practice

Redaktion

Sinah Hegerfeld I letzte Aktualisierung 04.07.2024