Das Gleichstellungskonzept nach SächsHSG kann den Gleichstellungsplan nach SächsGleiG sinnvoll ergänzen, da sich zum einen Gleichstellungspläne nicht explizit auf den wissenschaftlichen Bereich, also Studierendenzahlen oder Gleichstellungsaspekte in Forschung und Lehre beziehen. Zum anderen ermöglichen Gleichstellungskonzepte die Teilnahme an Förderprogrammen, um zusätzliche Mittel, sogenannte Fördermittel oder Drittmittel, wie zum Beispiel die des Professorinnen-Programms des Bundes, zu erhalten.
§ 5 (3) des Sächsischen Hochschulgesetzes sieht vor, dass Hochschulen ein Gleichstellungskonzept für das hauptberuflich tätige Personal erstellen, das alle fünf Jahre zu aktualisieren ist. Das Gleichstellungskonzept soll Steigerungsziele und Festlegungen zu personellen, organisatorischen und weiterbildenden Maßnahmen enthalten, mit denen die Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Ebenen, insbesondere in Führungs- und Entscheidungspositionen, erreicht werden kann. Die Hochschulen sollen sich für die Steigerungsziele des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals mindestens an dem Geschlechteranteil der niedrigeren Qualifizierungsstufe im wissenschaftlichen und künstlerischen Bereich orientieren.
Gleichstellungskonzepte enthalten, ähnlich wie der Gleichstellungsplan, meist eine Analyse der aktuellen Gleichstellungssituation an der Hochschule sowie Zielvorgaben und Maßnahmen zur Umsetzung von Chancengerechtigkeit in den unterschiedlichen Bereichen.
Gleichstellungskonzepte können somit auch ein Instrument zur Qualitätssicherung von Gleichstellungsprozessen an Hochschulen sein.
Redaktion
Sinah Hegerfeld I letzte Aktualisierung 10.12.2024