Frauen* legen heute häufiger ein Abitur ab als Männer*, sie beginnen ebenso häufig ein Studium wie diese und sie verfassen rund die Hälfte aller Promotionen. Nach der Promotion verlassen jedoch überdurchschnittlich viele Frauen* die Wissenschaft.
Das Professorinnenprogramm wurde von Bund und Ländern 2008 ins Leben gerufen mit dem Ziel den Frauenanteil auf Professuren zu erhöhen und die Hochschulen bei diesem Ziel zu unterstützen.
Um eine Förderung bewerben können sich die Hochschulen mit ihrem Gleichstellungskonzept. Hochschulen, die sich erfolgreich beworben haben, können eine Anschubfinanzierung von bis zu drei Stellen für weiblich besetzte Professuren für eine Dauer von fünf Jahren beantragen. Zusätzlich dazu müssen die Hochschulen angeben, welche gleichstellungsfördernden Maßnahmen sie mit den Fördermitteln durchführen.
Mittlerweile geht das Programm in die dritte Phase (2018 – 2022). In der dritten Programmphase haben 182 Hochschulen ein Gleichstellungskonzept, eine Dokumentation der Umsetzung eines erfolgreichen Gleichstellungskonzepts oder ein Gleichstellungszukunftskonzept eingereicht. In der ersten Einreichungsrunde waren 86 Hochschulen erfolgreich und in der zweiten Einreichungsrunde waren 50 Hochschulen erfolgreich und sind damit berechtigt, ihre Förderanträge zu stellen.