Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist im Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verankert. Dies verpflichtet den Staat dazu die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.
Redaktion
Maria Kropp I letzte Aktualisierung 05.09.2019