Sind Frauen* gleichberechtigt in Führungspositionen vertreten?

Frauen* sind in Führungspositionen insgesamt noch immer deutlich unterrepräsentiert. Die Diskrepanz zwischen dem Anteil von Frauen* an allen abhängig Beschäftigten und dem Anteil an Frauen* in Führungspositionen bezeichnet man als Gender Leadership Gap.

Derzeit beträgt der Anteil von Frauen in Führungspositionen in Deutschland im Durchschnitt etwa 30 Prozent. Dies ist dann der Fall, wenn man nicht nur Vorstände und Aufsichtsräte, sondern auch niedrigere Führungspositionen mit berücksichtigt.

Empirische Studien zeigen , dass ein höherer Anteil von Frauen* in Führungspositionen in einem Unternehmen zu geringeren Verdienstunterschieden zwischen Frauen* und Männern* in diesem Unternehmen führt, und dass die Chancen für eine Beförderung von Frauen* steigen. Darüber hinaus birgt eine Mindestbeteiligung von Frauen* in Vorständen das Potenzial, Benachteiligungen von Frauen* auf dem Arbeitsmarkt aufgrund geschlechterstereotyper Zuschreibungeninfo entgegenzuwirken. Mehr Frauen* in Führungspositionen können dazu beitragen, diese Zuschreibungen nach und nach zu verringern und somit gleichstellungspolitische Impulse über ihr Unternehmen hinaus zu senden [1].

Wie sieht es in den einzelnen gesellschaftlichen Bereichen aus?

Unternehmen

Das Gesetz für gleichberechtigte Teilhabe von Frauen* und Männern* in Führungspositionen verpflichtet seit Anfang 2016 rund 100 börsennotierte Unternehmen bei Neubesetzungen im Aufsichtsrat sicherzustellen, dass mind. 30 Prozent der Posten mit Frauen* besetzt sind, was momentan auch umgesetzt wird.

Für Vorstandsposten gab es lange keine Frauenquote, was dazu führte, dass in 3/4 dieser Unternehmen keine einzige Frau* im Vorstand zu finden war. Im Juni 2021 wurde jedoch das Zweite Führungspositionengesetz (FüPoG II) beschlossen. Große Unternehmen in Deutschland müssen nun künftig bei der Besetzung von Posten der höchsten Management-Ebene Frauen* stärker berücksichtigen. Das Gesetz sieht vor, dass ab August 2022 in börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten in Vorständen mit mehr als drei Mitgliedern mindestens eine Frau* und ein Mann* vertreten sein muss. In Deutschland sind von diesem Gesetz derzeit 66 Unternehmen betroffen, von denen 19 im Herbst 2021 noch keine Frau* im Vorstand hatten [12].

Der künftige Frauenanteil in Vorständen könnte dabei aber überschätzt sein, denn einige Unternehmen haben im Zuge der Rekrutierung einer Frau* den Vorstand vergrößert. Von den neun Unternehmen, die zwischen Oktober 2020 und Juni 2021 eine Frau* bestellt haben, ging dies bei fünf Unternehmen mit einem zusätzlichen Vorstandsposten einher. Sollten weitere Unternehmen dies ähnlich handhaben, würde der Frauenanteil in den Vorständen etwas weniger stark steigen als das Gesetz erwarten lässt [1].

Insgesamt sitzen in den Vorständen der 160 DAX-Unternehmen nur 47 Frauen* – gegenüber 630 Männern* [3]. Als erstes DAX-30-Unternehmen hat der Softwarekonzern SAP 2019 eine Frau* an die Spitze des Vorstands berufen [4].

Dem neuesten ManagerinnenBarometer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) steigen die Frauenanteile in den Vorständen trotzdem vielerorts stark an. Demnach gab es im vierten Quartal des Jahres 2021 in den 200 umsatzstärksten Unternehmen 139 Vorständinnen,
38 mehr als ein Jahr zuvor. Der Frauenanteil in den Vorständen der Top200Unternehmen stieg damit um gut drei Prozentpunkte auf fast 15 Prozent. In den Aufsichtsräten gab es 2021 anders als in den Vorjahren deutlich geringere Zuwächse, allerdings auf höherem Niveau von fast einem Drittel Frauen
[12]. 

Für den Frauenanteil in Vorständen und den obersten Managementebenen mussten sich Firmen in der Vergangenheit zwar eine Zielmarke geben. Diese Zielmarke lag bei 70 Prozent aller Betriebe allerdings bei null [4]. Mit dem neuen Gesetz sollen nun alle anderen Unternehmen künftig begründen müssen, warum sie es sich nicht zum Ziel setzen, eine Frau* in den Vorstand zu berufen. Unternehmen, die keine Zielgröße für den Frauenanteil nennen oder keine Begründung abgeben, sollen sanktioniert werden [2].

3500 weitere Firmen müssen sich zumindest verbindliche Ziele für die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen setzen. Nicht alle Unternehmen sind dieser Pflicht nachgekommen. Konstatiert werden kann, dass hier 7.2 Prozent der Vorstandsämter und 14.5 Prozent der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstandes mit Frauen* besetzt sind [5].

In großen Familienunternehmen ist der Anteil von Frauen* mit 7,5 Prozent in der Vorstandsebene höher als in managergeführten Unternehmen (4,9 Prozent). Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) in Bonn. Männer* übergeben dabei eher ihren Söhnen* die Unternehmensführung, Frauen* hingegen ihren Töchtern*. Die Studie zeigt auch, dass nur in jedem siebten Großunternehmen eine weibliche Führungskraft an der Spitze steht. Nur in 1,3 Prozent der Großunternehmen sind zwei oder mehr Frauen* im Topmanagement tätig [6].

2022 hat sich das EU-Parlament darauf geeinigt verbindliche Geschlechterquoten in börsennotierten Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden einzuführen. Die Mitgliedsstaaten sind demnach verpflichtet diese Regelung einzuführen und zu kontrollieren: Entweder müssen mindestens 40 Prozent der nicht geschäftsführenden Aufsichtsratmitglieder Frauen* sein oder der Frauenanteil in Aufsichtsräten und Vorständen muss mindestens 1/3 betragen. Bisher erfüllt in der EU nur Frankreich diese Vorgaben [13].

Öffentliche Einrichtungen

Auch in öffentlichen Einrichtungen gibt es immer noch erheblichen Nachholbedarf: In den obersten Bundesbehörden in Deutschland sind 36 Prozent der Führungspositionen mit Frauen* besetzt. Seit 2015 ist damit der Anteil an Frauen* in Führungsverantwortung in den obersten Bundesbehörden um 3,7 Prozentpunkte gestiegen [5].

In Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes wird die feste Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent in den Aufsichtsräten mit dem neuen FüPoG II ausgeweitet. Für die rund 90 Unternehmen wird außerdem eine Mindestbeteiligung von einer Frau* in Vorständen, die mehr als zwei Mitglieder haben, eingeführt. Auch in Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen und bei Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie bei der Bundesagentur für Arbeit wird eine Mindestbeteiligung von einer Frau* in mehrköpfigen Vorständen eingeführt. Das Mindestbeteiligungsgebot wird künftig für rund 155 Sozialversicherungsträger gelten [2].

Mehr Gleichstellung wird auch die Ausweitung der Vorgaben des Bundesgremienbesetzungsgesetzes erreichen. Künftig fallen bereits Gremien mit nur zwei Mitgliedern vom Bund darunter. Rund 107 weitere Gremien des Bundes sind künftig adäquat mit Frauen* zu besetzen [2]. Der durchschnittliche Frauenanteil in Aufsichtsgremien des Bundes beträgt derzeit 45,4 Prozent [5].

Medien

Seit 2012 zählt und vergleicht der gemeinnützige Verein ProQuote Medien die Frauenanteile in journalistischen Führungspositionen. Zu den untersuchten Leitmedien zählen „Bild“, „Spiegel“, „Focus“, „Stern“, „Zeit“, „Süddeutsche Zeitung“, „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, „Welt“ und seit Januar 2021 die „tageszeitung“. Die Zählungen erfolgen auf Grundlage der Print- und Online-Impressen, wobei nach Hierarchie-Ebenen gewichtet wird: Je höher die Position, desto größer die Machtfülle.

Zentrale Ergebnisse der letzten Untersuchung von Februar 2022 sind, dass den Auswertungen zufolge die Führungsetagen der Leitmedien fast überall weiblicher werden. Im Durchschnitt erreichten die neun untersuchten Medien einen gewichteten Frauenmachtanteil von 38,9 Prozent. Das entspricht einem Zuwachs von 4,8 Prozentpunkten innerhalb eines halben Jahres. Die Bandbreite ist dabei allerdings groß: Die „tageszeitung“ bleibt nicht nur unangefochten auf Platz 1 des Rankings, sondern baut ihre weibliche Führung sogar noch aus. Der gewichtete Frauenmachtanteil der „taz“ steigt gegenüber 2021 noch einmal um knapp sechs Prozentpunkte auf jetzt 62,1 Prozent. Das Schlusslicht FAZ erreicht hingegen gerade mal 23,7 Prozent. Die höchsten Zuwächse gibt es bei Focus (+15,7), Welt (+9,6) und Bild (+7,2), die alle bislang in der unteren Hälfte des Rankings zu finden waren [11].

Wie ist die Situation in Sachsen?

In keinem anderen ostdeutschen Bundesland schaffen es Frauen* einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zufolge so häufig bis an die Firmenspitze wie in Sachsen. Hier waren 2014 35 Prozent der Vorgesetzten auf der obersten Leitungsebene Frauen*. Diese Quote ist im Vergleich zu 2004 um sechs Prozentpunkte gestiegen. Kein anderes Bundesland hatte seit 2004 einen vergleichbaren Zuwachs zu verzeichnen [8].

In der öffentlichen Verwaltung, im Dienstleistungsgewerbe sowie im Sozial-, Gesundheits-, Erziehungs- und Unterrichtswesen besetzen Frauen* besonders häufig Führungspositionen. 17 Prozent der sächsischen Handwerksbetriebe werden von einer Frau* geführt, in Industrie und Handel sind es 36 Prozent. Vor allem kleine Unternehmen werden in 30 Prozent aller Fälle von einer Frau* geführt. In mittelgroßen oder großen Unternehmen war es nur etwa jedes vierte.

Bezüglich des Frauenanteils in der sächsischen Landesregierung 2015 sind jedoch nur etwa 22 Prozent der Posten mit Frauen* besetzt. Sie sind damit deutlich unterrepräsentiert:

  • 30 Prozent Ministerinnen
  • 20 Prozent Staatssekretärinnen
  • ca. 16 Prozent Abteilungsleiterinnen
  • ca. 25 Prozent Referatsleiterinnen

Auch bei der Betrachtung der Entwicklung von 2012 zu 2015 schneidet Sachsen schlecht ab: Während der Frauenanteil auf Minister- und Staatssekretärsebene zumindest stagniert, sinkt er für Abteilungs- und Referatsleiterinnen. Dies könnte auch auf die Umstrukturierungen in Folge der Regierungsbildung nach der Landtagswahl 2014 zurückzuführen sein. Grundsätzlich ist der Frauenanteil in Führungspositionen in fast allen Ministerien gesunken, am deutlichsten im
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit (-19,7 %), im Innenministerium(- 28,3 %) und im Kultusministerium(- 40,0 %) [9].

Wie sieht die Situation global betrachtet aus?

Die Studie Women in the Boardroom vom Deloitte vergleicht den Frauenanteil in Führungspositionen weltweilt und nennt detaillierte Zahlen für 72 Länder aus allen Weltregionen. Deutschland liegt mit 28,9 Prozent Frauenanteil in Führungsgremien international auf Rang 12, deutlich über dem Durchschnitt und z.B. vor den USA (23,9 Prozent). Gegenüber dem EU-Schnitt von 30,7 Prozent ist Deutschland jedoch allenfalls Mittelmaß, umso mehr im Vergleich mit dem weltweiten Spitzenreiter Frankreich (43,2 Prozent). Bei den CEOs hinkt Deutschland mit 3,8 Prozent Frauenanteil klar hinterher – sowohl gegenüber der EU (6,7 Prozent) als auch gegenüber dem globalen Schnitt (5,0 Prozent). Insgesamt steigt der Frauenanteil aber auch in Deutschland kontinuierlich an [12].

In welchen Lebensumständen befinden sich Führungskräfte?

Viel mehr weibliche als männliche Führungskräfte arbeiten weniger als 35 Stunden in der Woche. Dagegen arbeiten viel mehr männliche als weibliche Führungskräfte mehr als 50 Stunden in der Woche.

Weibliche Chefs sind im Durchschnitt mit 41 Jahren knapp drei Jahre jünger als männliche. Der Anteil an Führungskräften mit Migrationshintergrund ist außerdem gestiegen: Unter den männlichen Führungskräften betrug er 22 Prozent, unter den weiblichen 27 Prozent. 70 Prozent der Führungskräfte besitzen einen Hochschulabschluss.

„Frauen in Führungspositionen sind seltener verheiratet und leben auch seltener mit ihrem Partner zusammen als Männer in Führungspositionen. Und nur selten leben Führungskräfte mit Kindern unter 16 Jahren in einem Haushalt – besonders bei Führungsfrauen ist das die Ausnahme. 73 Prozent der befragten weiblichen Chefs und 65 Prozent der befragten männlichen Chefs gaben an, kinderlos zu sein oder schon ältere Kinder zu haben.“ [10]