Welche gesetzlichen Grundlagen spielen an Hochschulen eine Rolle?

Die Vorgaben zu Gleichstellung und Chancengleichheit, die in Gesetzen und Verordnungen auf EU- und Bundesebene festgeschrieben sind, werden in der jeweiligen Gesetzgebung der einzelnen Bundesländer noch einmal konkretisiert und spezifiziert. Daher werden auch die Aufgaben und Rechte von Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen größtenteils auf Landesebene und zunehmend auf Ebene der einzelnen Hochschulen festgeschrieben.

Es ist jedoch als Gleichstellungsbeauftragte an Hochschulen hilfreich folgende Gesetze auf Bundesebene zu kennen:

Gesetzesgrundlage in Sachsen

Besonders relevant auf Landesebene für den Status und die Rechte sächsischer Frauen- und Gleichstellungsbeauftragter an Hochschulen sind das Sächsische Frauenförderungsgesetz und das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz.

Während das Sächsische Frauenförderungsgesetz für jede Körperschaft des öffentlichen Rechtes gültig ist und somit auch für Hochschulen, enthält das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz Regelungen für alle Hochschulen, so auch zu Fragen der Gleichstellung.

Die Wahl und Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten an den Hochschulen im Freistaat Sachsen bzw. innerhalb der einzelnen Fakultäten richtet sich nach § 55 des SächsHFG. Dort heißt es, dass Gleichstellungsbeauftragte auf die Herstellung der Chancengleichheit für Frauen und Männer und auf die Vermeidung von Nachteilen für weibliche Mitglieder und Angehörige der Hochschule hinwirken. Zu ihrem Aufgabengebiet gehört es:

  • Vorschläge zu unterbreiten und Stellung zu nehmen zu allen die Belange der Gleichstellung an der Hochschule berührenden Angelegenheiten, insbesondere in Berufungsverfahren und bei der Besetzung der Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals
  • an Sitzungen der Berufskommission mit Rede- und Antragsrecht teilzunehmen.

Die Landeshochschulgesetze haben allerdings einen großen Wandel durchlaufen und auch viele ihrer Geltungsbereiche – auch im Hinblick auf Gleichstellungsfragen – eingebüßt (z.B. bei Regelungen zu Berufungsverfahren, Zusammensetzung von Gremien und Organen oder der Entlastung der Gleichstellungsbeauftragten) sodass viele Vorgaben auch in die Autonomie der Hochschulen gelegt wurden und sich teils von Hochschule zu Hochschule unterscheiden.

Verordnungen und Dokumente

Hier ist es wichtig die Verordnungen und Dokumente der eigenen Hochschule zu kennen. Für Gleichstellungsbeauftragte sind hierbei folgende Verordnungen auf Hochschulebene besonders relevant:

Spezielle Programme

Darüber hinaus gibt es spezielle Förderprogramme, die Gleichstellung und Chancengerechtigkeit an Hochschulen fördern und unterstützen:

Redaktion

Sinah Hegerfeld I letzte Aktualisierung 03.07.2024