Diskriminierung

Was bedeutet Diskriminierung?

Diskriminierung bezeichnet die Benachteiligung von Personen oder Personengruppen aufgrund eines bestimmten Merkmals wie ihrer ethnischen oder nationalen Herkunft, Hautfarbe, Sprache, politischen oder religiösen Überzeugungen, sexuellen Orientierung, Geschlecht, Alter, Behinderung, sozialen Herkunft, körperlichen Merkmale oder spezifischen Lebensformen.

Entscheidend dabei ist, dass Diskriminierung strukturelle Ursachen hat. Das heißt, es sind institutionelle Strukturen, Gesetze oder Vorschriften, die dafür verantwortlich sind, dass nicht alle Menschen gleiche Zugänge und Möglichkeiten haben in Gesellschaft, Kultur, Politik oder Erwerbsleben gleichermaßen teilzuhaben. Gleichzeitig sind stereotype Vorstellungen sowie Auf- und Abwertungen aufgrund der zugeschriebenen und/oder tatsächlichen Merkmale in den Normen und Werten der Gesellschaft verankert.

Wie ist ein machtkritisches Verständnis von Diskriminierung?

Nach der Auslegung von Prof.in Dr.in Beate Rudolf, Direktion des Deutschen Instituts für Menschenrechte, bedeutet Diskriminierung mehr als Ungleichbehandlung. Sie legt damit ein machtkritisches Verständnis von Diskriminierung zu Grunde: Diskriminierung ist demnach vielmehr Ausdruck von gesellschaftlichen Machtverhältnissen und sie ist ein Instrument, um diese Machtverhältnisse aufrechtzuerhalten. Es kann dabei um politische Macht, gesellschaftliche Macht und Macht in privaten und familiären Beziehungen gehen.

Dabei stellt sie heraus, dass dies der kategoriale Unterschied zwischen der Diskriminierung von Frauen und einer Ungleichbehandlung von Männern ist: Durch Diskriminierung werden Frauen von Machtpositionen ausgeschlossen, zu denen Männer Zugang haben. Diskriminierung ist also ein Mittel, um die Herrschaft oder Überordnung von Männern über Frauen herzustellen oder zu bewahren. Auf diese Weise wird immer wieder ein gesellschaftliches Machtverhältnis aufrechterhalten und Frauen von Chancen, Ressourcen oder Anerkennung ferngehalten, die gesellschaftliche Macht verleihen [1].

Wie ist der rechtliche Rahmen in Deutschland?

Nicht alle oben genannten Diskriminierungsgründe sind auch rechtlich in der Bundesrepublik verboten. Das Deutsche Grundgesetz (GG) benennt z.B. das Geschlecht, Sprache und Herkunft, Glauben, religiöse oder politische Anschauungen und Behinderung. Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden Diskriminierungsmerkmale und Lebensbereiche, für die Diskriminierung verboten ist, rechtlich konkretisiert.

Dabei wird unterschieden in unmittelbare, das heißt direkte Diskriminierung und mittelbare, sprich indirekte Diskriminierung.

Eine direkte Diskriminierung liegt z.B. dann vor, wenn bestimmte Arbeitsplätze explizit nicht von Menschen mit einer bestimmten Religionszugehörigkeit ausgeübt werden dürfen oder Menschen mit einer bestimmten Hautfarbe keinen Zugang zu Clubs oder Lokalen erhalten. Diese Form der Diskriminierung ist nach Artikel 3 des Deutschen Grundgesetzes und nach dem AGG rechtlich nicht zulässig.

Schwieriger ist es, mittelbare Diskriminierung, auch oft „versteckte Diskriminierung“ genannt, zu erkennen. Diese liegt dann vor, wenn auf den ersten Blick neutrale Vorschriften oder Maßnahmen Angehörige einer Personengruppe in besonderer Weise benachteiligen. Zum Beispiel eine Regelung, die vorschreibt, dass Teilzeitbeschäftigte – die in der Regel vermehrt Frauen sind – einen geringeren Lohn als Vollzeitbeschäftigte erhalten oder bestimmte Vergünstigungen nicht in Anspruch nehmen dürfen.

Auch Belästigungen und sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz gelten nach dem AGG als Diskriminierung.

  • Grundrechte in der Bundesrepublik Deutschland
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Das Antidiskriminierungsbüro Sachsen (ADB) ist eine zentrale Anlaufstelle im Freistaat Sachsen für alle Fragen zu Diskriminierung aufgrund rassistischer Zuschreibungen, ethnischer Herkunft, Religion und Weltanschauung, des Geschlechts, der sexuellen Identität, des Lebensalters oder Behinderung sowie Mehrfachdiskriminierung. Es bietet Beratung und Unterstützung in konkreten Diskriminierungsfällen. Auf der Homepage werden Materialien wie Broschüren, Pressemitteilungen und Stellungnahmen zu den Themen Rassismus, Chancengleichheit und Antidiskriminierungsrecht zur Verfügung gestellt. In einem Glossar werden wichtige Begriffe von A wie Ableism bis Z wie Zuschreibung erklärt.
  • Diskrimierung melden: Das ADB Sachsen dokumentiert auch Diskriminierungsfälle. Diskriminierungen können im konkreten Gespräch oder online gemeldet werden.
  • Die Themenseite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) liefert Informationen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mit Anwendungsbereichen und häufig gestellten Fragen. Es gibt zahlreiche Publikationen (analog und digital) mit Studien, Leitfäden und Präventionsmaterial. Die ADS bietet darüber hinaus Beratung und Vermittlung an lokale Antidiskriminierungsstellen.
  • Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) ist ein Dachverband unabhängiger Antidiskriminierungsbüros und -beratungsstellen. Seine Mitgliedsorganisationen verfügen über langjährige Erfahrungen in der Antidiskriminierungsarbeit mit Schwerpunkt auf der Beratung und dem Empowerment von Betroffenen von Diskriminierung. Der advd bietet Informationen und Angebote für Ratsuchende, Akteur*innen und Interessierte.
  • Der Dritte Gemeinsame Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages gibt einen Überblick über Diskriminierung in Deutschland.
  • Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat die Studie Der Schutz vor Diskriminierung und die Förderung personaler Vielfalt im Arbeitsleben herausgegeben. Ziel der Untersuchung ist es, die Umsetzung des AGG und den Umgang mit personeller Vielfalt in Unternehmen, Verwaltungen und Organisationen des Dritten Sektors aus Sicht von Personalverantwortlichen zu beleuchten.
  • i-Päd – Initiative Intersektionale Pädagogik hat einen Leitfaden für einen respektvollen Umgang miteinander herausgegeben und befasst sich u.a. mit den Themen Diskriminierung, Rassismus, Sexismus sowie weiteren Diskriminierungsmerkmalen.
  • Der Referent_innenrat der Humboldt-Universität Berlin bietet eine umfangreiche Auflistung verschiedener Beratungsstellen zu den Themen Allgemeine Antidiskriminierungsberatung, Alter und Behinderung, Antirassismus, Geflüchtete Menschen, Frauen* und Queer.

Redaktion

Sinah Hegerfeld I Carolin Schaufel I Astrid Tautz letzte Aktualisierung 04.07.2024