Trans*

Was meint Trans*?

Die Bezeichnung Trans* wird als Oberbegriff verwendet, um ein breites Spektrum von Identitäten und Lebensweisen zu bezeichnen. Trans* Personen identifizieren sich nicht mit dem Geschlecht, dass ihnen anhand der Inaugen-Scheinnahme der Genitalien durch Hebamme oder Arzt_Ärztin bei der Geburt zugewiesen und in die Geburtsurkunde eingetragen wurde.

Trans* lässt sich abgrenzen von Inter*. Inter* Personen weisen auf der körperlichen Ebene Varianten des Geschlechts auf: Anhand der Genitalien, des Hormonstatus oder des Genoms lassen sich keine eindeutigen Geschlechtszuweisungen in „männlich“ oder „weiblich“ durch Ärzt*innen oder Hebammen vornehmen.

Das Gegenteil von Trans* bezeichnet man als „cis“ (lateinisch, „diesseitig“). Cis-Personen identifizieren sich mit dem Geschlecht, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde.

Selbstbezeichnungen von Trans* Personen sind auch Transgender, Transfrau, Transmann, transident, transgeschlechtlich oder transsexuell. „Transsexuell“ ist der älteste durch die Medizin geprägte Begriff und wird auf Grund dieser Historie und der Verwechselungsgefahr mit einer sexuellen Orientierung von einigen Trans*Personen als Selbstbezeichnung abgelehnt.

Trans* ist keine sexuelle Orientierung, sondern eine Geschlechtsbeschreibung. Trans* Personen können alle möglichen sexuellen Orientierungen haben, sich also beispielsweise als heterosexuell, schwul, lesbisch, pansexuell, bisexuell, asexuell oder anders verorten.

Einige Trans* Personen identifizieren sich mit dem „Gegengeschlecht“, sind also z.B. Frauen und nicht, wie die Geburtsurkunde ausweist, männlichen Geschlechts (oder sind Männer, obwohl die Geburtsurkunde „weiblich“ ausweist). Andere Trans* Personen verorten ihre Identität jenseits der zweigeschlechtlichen Ordnung, bezeichnen sich also z.B. als nichtbinär oder agender.

Trans* Menschen können geschlechtsanpassende Maßnahmen vornehmen (lassen), dazu zählen z.B. Namens- und Personenstandsänderungen, Hormonersatztherapien oder chirurgische Maßnahmen. Die sogenannte ‚Transition‘, also die Zeit vom Coming-Out als Trans* bis zum Abschluss der gewählten Maßnahmen, wird dabei sehr individuell begangen. Nicht alle Personen nehmen beispielsweise körperliche oder hormonelle Maßnahmen vor, manche wählen nur einige der bestehenden medizinischen Möglichkeiten aus. Einen Weg der „richtigen“ Transition gibt es nicht.

Auch wenn Übergänge fließend sein können, sind Drags oder Transvestit*innen nicht zwangsläufig Trans* Personen im oben beschriebenen Sinne. Sie tragen beispielsweise Kleidung des Gegengeschlechts, performen im „anderen“ Gender oder spielen mit Geschlechterrollen, können sich aber meist dennoch mit dem in der Geburtsurkunde eingetragenen Geschlecht identifizieren.

Wie viele Menschen in Deutschland Trans* sind, lässt sich statistisch schwer erfassen. 2017 ging die Bundesregierung von einem Anteil zwischen 1,1 und 1,5% der Bevölkerung aus. Allerdings stellt sich immer die Frage, wie diese Zahlen erhoben werden und welche Definition von Trans* in Studien zugrunde gelegt wird. Aufgrund verbreiteter Vorurteile und Diskriminierungen leben viele Trans* Personen zudem ungeoutet und versteckt.

Ursache für die auch in Deutschland und Sachsen verbreitete Trans*feindlichkeit sind neben mangelndem Wissen vor allem Vorurteile und Ignoranz. Die Lebenslagen und Erfahrungen von Trans*Menschen sollten durchgängig in die Antidiskriminierungspolitik einbezogen werden, ebenso in alle gesellschaftlichen Handlungsfelder, insbesondere in den Bereichen Bildung, Integration, Gesundheit, Arbeitswelt, Familie, Jugend- und Senior*innenarbeit.

Wie war die rechtliche Situation bisher?

Auf Grundlage des „Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen – Transsexuellengesetz (TSG)“ konnten Trans* Personen in Deutschland ihren Namen und Personenstand anpassen lassen. Die Hürden waren aber hoch. So mussten sie mindestens drei Jahre lang bereits in ihrem richtigen Geschlecht offen gelebt haben. Sie mussten eine Psychotherapie machen und benötigten 2-3 selbst zu bezahlende psychologische Gutachten, bevor ein Amtsrichter bzw. eine Amtsrichterin die abschließende Entscheidung gefällt hat.

Das TSG trat 1980 in Kraft und wurde in der Vergangenheit mehrfach reformiert. Erst 2011 wurde die Regelung vom Bundesverfassungsgericht angesichts des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit für verfassungswidrig erklärt, wonach für die Namens- und Personenstandsänderung operative Veränderungen der Genitalien sowie die Sterilisation der Trans* Personen vorgeschrieben waren. Eine Entschädigung der gegen ihren Willen sterilisierten Trans*personen ist bisher nicht erfolgt.

Doch auch in seiner bis dahin geltenden Form war das TSG für viele Trans* Menschen eine Zumutung. So kann es traumatisierend sein, die eigene Identität vor unterschiedlichen Psycholog*innen „beweisen“ zu müssen. Der Vorgang der Namens- und Personenstandsänderung zog sich zudem meist über einen Zeitraum von mehreren Jahren und war mit vielen Unsicherheiten und Zwangsoutings für die betroffenen Personen verbunden, da sich Identitätsnachweise (z.B. Krankenkassenkarten, Personalausweise, Bank- oder Bahnkarten) und das Aussehen der Personen ggf. widersprachen.

Wer medizinische Maßnahmen zur Geschlechtsangleichung in Anspruch genommen hatte, musste ebenfalls psychologische Gutachten vorbringen und sah sich meist mit langwierigen Verfahren mit den Krankenkassen zur Kostenübernahme konfrontiert.

Nichtbinären Trans* Personen war es seit September 2020 möglich, auf Grundlage des TSG auch den Geschlechtseintrag „divers“ bzw. die Streichung des Geschlechtseintrages vornehmen zu lassen. Diese beiden Optionen standen bisher nur Personen mit einer medizinisch bescheinigten „Variante der Geschlechtsentwicklung“, also Menschen im Inter*-Spektrum offen.

Am 24. Juni 2020 war außerdem das „Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“ in Kraft getreten. Behandlungen an Minderjährigen und an Volljährigen, die nicht wirksam eingewilligt haben, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität gezielt zu verändern oder zu unterdrücken, stellt das Gesetz seitdem unter Strafe. Es verbietet ferner das Werben für sowie das Anbieten und Vermitteln von sog. Konversionstherapien. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet [1].

Das neue Selbstbestimmungsgesetz

In vielen europäischen und außereuropäischen Ländern gelten bereits liberalere Gesetze, die die Wahl von Namen und Personenstand einfacher gestalten. Seit 2018 wurde außerdem die psychiatrische Diagnose „Transsexualität“ aus dem Katalog der psychischen Krankheiten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gestrichen (ICD-11).

Die jahrelange anhaltende Kritik am TSG und der Kampf der Interessenverbände und queeren Organisationen für eine Änderung hat letztendlich dazu geführt, dass das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) – kurz Selbstbestimmungsgesetz – auf den Weg gebracht wurde.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung dazu wurde im April 2024 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und vom Bundesrat im Mai 2024 beschlossen. Damit tritt das Selbstbestimmungsgesetz ab 1. November 2024 in Kraft und löst das alte Transsexuellengesetz ab. Das Gesetz soll trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen erleichtern, ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Künftig sollen Menschen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen per Selbstauskunft gegenüber dem Standesamt ändern können. Da eine dreimonatige Wartefrist im Gesetzestext vorgesehen ist, können trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen ab dem 01.08.2024 Termine anmelden. Die bisherige Pflicht, eine ärztliche Bescheinigung dafür vorzulegen sowie eine gerichtliche Entscheidung sind künftig nicht mehr erforderlich. Für Minderjährige unter 14 Jahren soll nur die gesetzlich vertretungsberechtigte Person die Erklärung abgeben können.

Das Selbstbestimmungsgesetz bezieht sich ausschließlich auf die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen. Wenn eine Person neben der Personenstandsänderung auch körperliche geschlechtsangleichende Maßnahmen anstrebt, wird dies wie bisher auf Grundlage fachmedizinischer Regelungen entschieden.

Weiterführende Informationen
  • Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beantwortet auf seiner Website wesentliche Fragen zum neuen Selbstbestimmungsgesetz.
  • Die Studie Lebenslagen von lsbtiq* Personen in Sachsen wurde vom Sächsischen Staatsministerium für Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung in Auftrag gegeben. Der Studie zufolge fühlt sich gerade mal ein Viertel der Befragten im öffentlichen Raum sicher; fast die Hälfte hat in den letzten fünf Jahren Beleidigungen, Bedrohungen oder Übergriffe erfahren. Die Studie liefert Ergebnisse für Sachsen zu Vielfalt und Sichtbarkeit sexueller Orientierungen, geschlechtlicher Identitäten und Coming-Out-Prozessen sowie zu Herausforderungen, Lebenszufriedenheit und Zugangschancen sowie Erfahrungen in verschiedenen Lebensbereichen.
  • In der Publikation Geschlechtliche Vielfalt – Begrifflichkeiten, Definitionen und disziplinäre Zugänge zu Trans- und Intergeschlechtlichkeiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Interessierte interdisziplinäre Beiträge zu Trans* und Inter*. Gezeigt wird, wo die Kontroversen liegen und was der aktuelle Stand der wissenschaftlichen Debatten ist.
  • 2017 gab das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Zusammenfassung der Forschungsergebnisse und Erkenntnisse des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus der Begleitarbeit zu der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Inter- & Transsexualität“ heraus, die viel Handlungsbedarf formuliert.
  • Die erste bundesweite Studie zur Lebenssituation von lesbischen, schwulen, bisexuellen und trans* Jugendlichen und jungen Erwachsenen wurde 2015 veröffentlicht. Lesbisch, schwul, bisexuell oder trans* (LSBT*) zu sein, ist gesellschaftlich immer noch nicht allgemein anerkannt. Ein zentrales Ergebnis der Studie ist, dass LSBT*- Jugendliche und junge Erwachsene in unterschiedlichen Lebensbereichen Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalt erfahren. Sie erleben ihre Coming-outs, die in der Regel in der Phase der Pubertät erfolgen, als einen ambivalenten und zumeist höchst komplizierten Prozess.
  • Die Veröffentlichung Geschlechterdiversität in Beschäftigung und Beruf der Antidiskriminierungsstelle des Bundes eruiert Bedarfe und Umsetzungsmöglichkeiten von Antidiskriminierung für Arbeitgeber*innen. Die Ausgangslage dieser Studie stellt die gesetzliche Anerkennung von geschlechtlicher Vielfalt sowie die Einführung des positiven Personenstands „divers“ 2018 dar. Auf Basis des nationalen und englischsprachigen Forschungsstands sowie Interviews mit Expert_innen verdeutlicht die Studie strukturelle Diskriminierungen von geschlechterdiversen Menschen im Bereich Arbeit. In der Studie werden Handlungsbereiche und Handlungsansätze zur Antidiskriminierung und Inklusion von geschlechterdiversen Menschen in Beruf und Beschäftigung entwickelt und ausgeführt.
  • Das Netzwerk Geschlechtliche Vielfalt Trans* NRW hat verschiedene Veröffentlichungen zum Thema Trans* herausgegeben.
  • Die Bundesvereinigung Trans* hat den Ratgeber Geschlechtliche Vielfalt im öffentlichen Dienst. Empfehlungen zum Umgang mit Angleichung und Anerkennung des Geschlechts im öffentlichen Dienst herausgegeben. Ein zentraler Bestandteil der Empfehlungen sind Leitsätze, die von öffentlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern umgesetzt werden können als Leitlinien für den Umgang mit der geschlechtlichen Vielfalt von Beschäftigten.
  • Der Bundesverband Trans* gibt in seiner Broschüre Transvisible Praxistipps für Stellenausschreibungen, Bewerbungsverfahren und Onboarding.
  • Der Verein leicht.lesen aus Österreich hat eine Broschüre in Leichter Sprache zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt Frau. Mann. Und noch viel mehr. herausgegeben.
  • Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) und der Bundesverband Trans* haben die Broschüre Soll Geschlecht jetzt abgeschafft werden? veröffentlicht. Darin finden sich 12 Fragen und Antworten zum Selbstbestimmungsgesetz und zu Trans*geschlechtlichkeit. Die Broschüre informiert in kurzen Abschnitten und liefert konkrete Argumente gegen die kursierenden Falschinformationen und Vorurteile.
  • Als ein zentrales Ergebnis des Modellprojekts Queer im Alter wurde im Januar 2021 ein umfassendes Praxishandbuch zur Öffnung der Altenhilfeeinrichtungen für LSTBIQ* veröffentlicht, welches nun in der zweiten aktualisierten Auflage im Dezember 2021 erschienen ist. Es richtet sich an alle Einrichtungsformen der Altenhilfe sowie Anbieter*innen der beruflichen Fort- und Weiterbildung.
  • Die Friedrich-Ebert-Stiftung hat das Positionspapier Nicht in die Falle gehen veröffentlicht, dass sich mit Narrativen der Extremen Rechten gegen das Selbstbestimmungsgesetz auseinandersetzt. Radikale Rechte und fundamentalistische Christ*innen verbreiten mit gezielten Kampagnen Desinformationen, um die gesellschaftliche Akzeptanz transgeschlechtlicher Menschen einzuschränken. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, präsentiert die Handreichung eine kurze Einführung zentraler Begriffe, die mit dem Selbstbestimmungsgesetz verknüpft sind und untersucht verbreitete Argumente, welche die Rechte von trans* Personen in Frage stellen.
  • 2024 ist die S2k-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung von Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter erstmals vorgestellt worden. In einem über sieben Jahre andauernden Prozess haben sich dafür Vertreterinnen und Vertreter von 27 Fachgesellschaften und zwei Betroffenenorganisationen auf Empfehlungen geeinigt. Grundsätzlich versteht sich die Leitlinie, die für Deutschland, Österreich und die Schweiz erarbeitet wurde, als Empfehlung auf der Höhe des Kenntnisstands zum Thema Transidentität. Trotz des kontrovers diskutierten Themas haben die Beteiligten in den meisten Fragen einen Konsens von mehr als 95 Prozent gefunden. Einig wurde man sich auch bei der Frage zum Einsatz der Pubertätsblocker, die bisher die meisten Diskussionen hervorgerufen hatten.
Beratung und Netzwerke
  • Der Bundesverband Trans* (BVT*) setzt sich für geschlechtliche Vielfalt und Selbstbestimmung und das Engagement für die Menschenrechte im Sinne von Respekt, Anerkennung, Gleichberechtigung, gesellschaftlicher Teilhabe und Gesundheit von trans* bzw. nicht im binären Geschlechtersystem verorteter Personen ein. Er veröffentlicht zahlreiche Publikationen und Stellungnahmen zum Thema, führt Projekte durch und vermittelt hilfreiche Kontakte.
  • Der Verein Trans-Inter-Aktiv Mitteldeutschland e.V. versteht sich als Plattform für die Belange und Bedürfnisse aller nicht im dualen Geschlechterbild verorteten Menschen. Zu diesen gehören rechtliche, medizinische, soziale und psychologische Bedarfe, Hilfe bei Selbsterkenntnisprozessen, Qualitätsstandards für Beratungsangebote und die Präsentation von Geschlechtervielfalt in der Öffentlichkeit.
  • In Sachsen gibt es neben TIAM noch drei weitere queere Vereine, die Beratung, Gruppenangebote, Begleitung und Unterstützung für Trans*Personen in jedem Alter anbieten. Das sind der RosaLinde Leipzig e.V., der Gerede e.V. in Dresden und different people e.V. in Chemnitz. Alle drei Vereine bieten mit dem Projekt „Qu(e)er durch Sachsen“ zudem aufsuchende psychosoziale Beratung in allen sächsischen Landkreisen an.
  • TransInterQueer (TrIQ) ist ein soziales Zentrum und eine Selbstvertretungsorganisation von und für trans*, inter* und nicht-binäre Personen. Sie setzen sich politisch, kulturell und wissenschaftlich für trans*, inter* und nicht-binäre Belange in Berlin und darüber hinaus ein. TrIQ bietet psychosoziale und fachliche Beratung, Gruppentreffen, Fort- und Weiterbildungen, Freizeit- und Unterstützungsangebote, Kunst- und Kulturveranstaltungen, eine Bibliothek und vieles mehr.
  • Das Regenbogenportal des BMFSFJ ist ein Wissensnetzwerk zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen und geschlechtlicher Vielfalt und bietet zahlreiche Informationen, Anlaufstellen und Materialen rund um das Thema LGBTIQ*.
  • Der Verein Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti) bietet auf seiner Homepage zahlreiche Informationen und Artikel zu rechtlichen und medizinischen Grundlagen und ein großes Archiv mit Informationsmaterialien und Musterbriefen, z.B. an Ärzt*innen oder Lehrkräfte, die zum ersten Mal mit dem Thema Transidentität konfrontiert werden.
  • Auf der Plattform Gendertreff können sich Transgender, Angehörige und Interessierte informieren und austauschen. Neben einem Glossar zu wichtigen Begriffen und zahlreichen weiterführenden Links sind hier auch Blogs zu finden, in denen Trans*Menschen von ihren Erfahrungen berichten.
  • Das Queer Lexikon ist eine Online-Anlaufstelle für lesbische, schwule, bi+sexuelle, a_sexuelle, a_romantische, trans, nicht-binäre, inter*, polyamouröse und queere Jugendliche und Kinder aus Regenbogenfamilien. Die Seite klärt über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt auf, bietet Beratung, einen Kummerkasten und hilfreiche Infobroschüren.

Redaktion

Vera Ohlendorf, LAG Queeres Netzwerk Sachsen I Sinah Hegerfeld I Maria Kropp I letzte Aktualisierung 18.07.2024